Mehr Demokratie begrüßt Piratenantrag zur Zusammenlegung von Wahlen und Abstimmungen

[20/13] Volksentscheids-Termine sollten nicht von Senatsentscheidungen abhängen - Antrag der Piratenfraktion am 29. August im Abgeordnetenhaus

Die Piratenfraktion bringt am Donnerstag (29. August 2013) einen Antrag in das Abgeordnetenhaus ein, der zum Ziel hat, Volksentscheide mit anstehenden Wahlen wie Bundestags-, Landtags- oder Europawahlen zusammenzulegen. Mehr Demokratie begrüßt diesen Vorstoß nachdrücklich. Anders als in Hamburg oder Bremen entscheidet in Berlin allein der Senat über Abstimmungstermine von Volksentscheiden.

So war beispielsweise der Termin für den Volksentscheid „Neue Energie für Berlin“ auf den 3. November dieses Jahres gelegt worden, obwohl eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl am 22. September möglich gewesen wäre. „Der Verdacht liegt nahe, dass die derzeitige Regelung in Berlin wieder einmal benutzt wird, um eine geringe Abstimmungsbeteiligung zu forcieren und so politisch unliebsame Volksentscheide abzuwehren“, so Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher des Landesverbands Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg. Als nächstes geht Mitte September das Volksbegehren 100% Tempelhofer Feld in die zweite Runde. Die Initiative strebt die Europawahl als Abstimmungstermin an. „Auch dieses Volksbegehren steht den Senatsplänen im Wege“, so Wiedmann. „Es droht also die nächste Termintrickserei, sollte das Volksbegehren erfolgreich sein.“ Im Gegensatz zu Berlin ist in Hamburg gesetzlich festgelegt, dass Volksentscheide in der Regel an der folgenden Wahl zur Bürgerschaft oder zum Deutschen Bundestag durchgeführt werden müssen. Auf Antrag der Initiative kann der Abstimmungstermin von dem Wahltermin entkoppelt werden. Auch in Bremen werden Abstimmungstermine und anstehende Wahlen auf Antrag der Initiative zusammengelegt.

Das grundlegende Problem ist jedoch nach wie vor das Zustimmungsquorum. Bei einem hohen Zustimmungsquorum sind die Gegner einer Vorlage im Vorteil. Auch wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Volksentscheid votiert, gewinnt unter Umständen die Gegenseite, wenn sich nicht genügend Stimmberechtigte beteiligt haben. „Das ist alles andere als demokratisch – wie bei Wahlen auch sollten nur die Stimmen derjenigen zählen, die auch tatsächlich an der Abstimmung teilnehmen. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet dann über Ja oder Nein, unabhängig von niedriger oder hoher Beteiligung“, erläutert Wiedmann.  Mehr Demokratie fordert deswegen seit langem die Abschaffung von Zustimmungsquoren, so wie es auch in Bayern, Sachsen und Hamburg der Fall ist. In Berlin liegt das Quorum bei 25 Prozent, das heißt mindestens 600.000 Wahlberechtigte müssten mit „Ja“ stimmen, damit ein Volksbegehren Gesetz wird.

Der Antrag der Piratenfraktion zielt auf die Änderung des „Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid“, das sogenannte Ausführungsgesetz. Zu prüfen wäre, ob nicht sogar die Landesverfassung in diesem Punkt geändert werden müsste.
Der Antrag ist hier zu finden:
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www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-1113.pdf



Mehr Informationen über die Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier:
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www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Presseinfo_Termine_Fristen_VB_VE.pdf

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