"Mehr Demokratie beim Wählen" im Rechtsausschuss

[15/08] Volksbegehren wird nach Monaten im Abgeordnetenhaus behandelt

Das Volksbegehren "Mehr Demokratie beim Wählen" wird nun doch noch im Abgeordnetenhaus behandelt. Auf Antrag der Grünen-Fraktion diskutiert der Rechtsausschuss am morgigen Mittwoch (22. April) über die Stellungnahme des Senats zum Volksbegehren.

 

"Dass sich das Abgeordnetenhaus jetzt auf diesem Weg endlich mit unserem Forderungen nach mehr Einfluss beim Wählen befasst, ist ein kleiner Erfolg", sagt Michael Efler, Vertrauensperson des Volksbegehrens. Mit 21.000 gültigen Unterschriften hatte "Mehr Demokratie beim Wählen" im vergangenen Herbst die erste Stufe geschafft, war aber vom Senat nur teilweise zugelassen worden.

 

Die Forderungen, fünf Parteistimmen einzuführen und veränderbare Parteilisten zu ermöglichen, hat der Senat für zulässig erklärt. Die Vorschläge, Wahlkreise mit mehreren Mandaten einzuführen, sowie eine Ersatzstimme zu ermöglichen, die zum Tragen kommt, wenn die bevorzugte Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, wurden dagegen abgelehnt. Das Wahlrechts-Bündnis hat daraufhin Einspruch beim Berliner Verfassungsgericht eingelegt.

 

Bisher wurden die Forderungen des Wahlrechts-Volksbegehrens im Abgeordnetenhaus nicht diskutiert. "Der Respekt vor über 20.000 Bürgerinnen und Bürger gebietet es, dass zumindest ernsthaft über unsere Vorschläge gesprochen wird", kommentiert Efler. Im Moment sei noch alles offen - auch, ob es ein Volksbegehren geben wird. "Wir warten ab, wie sich das Abgeordnetenhaus zu unseren Forderungen verhält und entscheiden dann, ob wir in die Sammlung für die zweite Stufe gehen."

 

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