Mehr Demokratie: Bürgerbegehren Uckermark muss fair behandelt werden

[36/09] Kreistag gegen Bürgerentscheid zur Direktwahl des Landrats

Die Initiative Mehr Demokratie hat den Kreistag zu einem fairen Umgang mit dem „Bürgerbegehren Uckermark“ für die Direktwahl des Landrats aufgefordert. „Wenn die notwendigen 11.147 Unterschriften bis zum 27. November zusammenkommen, sollte die jetzt geplante Wahl des Landrats durch den Kreistag aus Respekt vor dem Bürgerbegehren ausfallen“, erklärt Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie.

 

Ein neues Gesetz legt ohnehin fest, dass die Landräte in Brandenburg ab 2010 von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt werden. Einen entsprechenden Beschluss hatte auch der Kreistag Uckermark im April 2009 mit großer Mehrheit gefasst. Am 7. Oktober jedoch machte die Kreistagsmehrheit von CDU, FDP und SPD diesen Beschluss wieder rückgängig und setzte die Landratswahl für den 9. Dezember an: Der Landrat, der für immerhin acht Jahre im Amt bleibt, soll kurz vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung noch einmal vom Kreistag gewählt werden, um die Direktwahl zu umgehen. Gegen dieses Vorhaben wendet sich das Bürgerbegehren.

 

„Das Bürgerbegehren greift offenbar ein Thema auf, das den Uckermärkern unter den Nägeln brennt“, so Efler. „Mit rund 7.500 Unterschriften hat die Initiative in der Hälfte der Sammelfrist bereits über die Hälfte der Unterschriften zusammen und somit einen guten Start hingelegt.“ Das Zustandekommen des Bürgerbegehrens wird nach dem 27. November so schnell wie möglich geprüft. Sobald die Zulässigkeit feststeht, tritt die sogenannte Sperrwirkung in Kraft, die verhindern soll, dass Tatsachen geschaffen werden, die einem laufenden Bürgerbegehren entgegenlaufen. In diesem Fall dürfte die Wahl des Landrates durch den Kreistag ohnehin nicht mehr erfolgen. „Wir fordern den Kreistag auf, den Bürgerwillen auf jeden Fall zu achten, auch wenn er unbequeme Konsequenzen mit sich bringt“ sagt Efler.

 

Im Fall des Bürgerbegehrens Uckermark wird die knappe Zeit zum Verhängnis. Nach der achtwöchigen Sammelphase müssen die Unterschriften unverzüglich vom Wahlleiter geprüft und dann dem Kreistag vorgelegt werden. Laut Kreiswahlleiter Heiko Streich soll das bis zum 9. Dezember geschehen. Ein Bürgerentscheid allerdings könnte auf Grund der gesetzlich festgeschriebenen Fristen erst im neuen Jahr stattfinden. Das wiederum wäre problematisch, da ab 2010 ohnehin die Direktwahl des Landrats gilt. „Die einzig faire und vernünftige Lösung wäre es, sobald die Unterschriften vorliegen, die Wahl im Dezember abzusagen“, folgert Efler. „Angesichts der verfahrenen Situation wäre es sicher sinnvoll, wenn die Initiative und der Kreistag bereits jetzt ins Gespräch kommen.“

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat es erst kürzlich ein Bürgerbegehren geschafft, den Kreistag doch noch von der Direktwahl des Landrats zu überzeugen.

 

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