Mehr Demokratie: Chance für Demokratie-Reform darf nicht verpasst werden

[55/11] Brandenburger Landtag entscheidet über Verfassungsänderung zu Volksbegehren und Wahlrecht

Der brandenburgische Landtag wird am Donnerstag (15. Dezember) in zweiter und dritter Lesung über eine Verfassungsänderung zur Einführung des Wahlalters 16 auf Kommunal- und Landesebene und zur Verlängerung der Sammelfrist für Volksbegehren von vier auf sechs Monate entscheiden. Angesichts der knappen Mehrheitsverhältnisse appelliert Mehr Demokratie an alle Fraktionen, die Reform nicht in letzter Minute noch zu Fall zu bringen.

Die Verfassungsänderung ist angenommen, wenn im Landtag eine Zweidrittel-Mehrheit dafür stimmt. Neben allen Abgeordneten der SPD, der Linken und der Grünen müssten zwei weitere Abgeordnete zustimmen. Die FDP hat angekündigt, der Reform nicht zustimmen zu wollen, obwohl sie Teile davon selbst vorgeschlagen hat. „Der Erfolg der Reform wird von der Entscheidung jeder und jedes einzelnen Abgeordneten abhängen“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Für Bürgerinnen und Bürger wäre es völlig unverständlich, wenn die Volksvertreter den Ausbau der demokratischen Mitbestimmung, an dem sie so lange gefeilt haben, in letzter Minute noch verwerfen.“

Beim Thema direkte Demokratie sind in Brandenburg nach Ansicht von Mehr Demokratie dringend Verbesserungen notwendig: Ausgerechnet in dem Land, dessen Verfassung nach der Wiedervereinigung als besonders bürgerfreundlich galt, scheiterten bisher alle acht Volksbegehren. „Der größte Volksbegehrenskiller ist die Amtseintragung, deren Abschaffung die SPD leider auch weiterhin blockiert“, erklärt Efler. „Aber auch, wenn die Amtseintragung vorerst bestehen bleibt, würde die geplante Verlängerung der Sammelfrist die Chancen für Volksbegehren zumindest etwas verbessern.“

Beim Thema Jugend-Wahlrecht könnte Brandenburg sogar bundesweit zum Vorreiter werden. An Landtagswahlen dürfen Jugendliche bisher nur in Bremen teilnehmen. „Eine Wahlaltersenkung wäre ein großer Schritt in die richtige Richtung. Je mehr Menschen schon früh an ihre demokratischen Mitbestimmungsrechte herangeführt werden, desto besser“, meint Efler. Auf der Gemeindeebene können über 16-Jährige bereits in sieben Bundesländern wählen und abstimmen: in Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. „Insbesondere die FDP-Abgeordneten sollten sich überlegen, ob sie die von der eigenen Partei vorgeschlagene Wahlaltersenkung auf Kommunalebene verhindern wollen, nur weil sie dem Wahlalter 16 auf Landesebene skeptisch gegenüberstehen.“

Mehr Demokratie verweist darauf, dass Änderungen des Volksabstimmungsgesetzes der Verfassungsreform folgen sollen. Im Rahmen der Gesetzesreform sind unter anderem die Einführung der Briefeintragung und weiterer offizieller Eintragungsräume zusätzlich zu den Ämtern geplant. Sollte die Verfassungsänderung scheitern, ständen auch die Verbesserungen im Volksabstimmungsgesetz auf Messers Schneide.

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