Mehr Demokratie: Gerichtsbeschluss zum Bürgerbegehren Werder (Havel) ist problematisch

Bürgerschaft muss die gleichen Rechte haben wie Kommunalvertretung

Der Fachverband Mehr Demokratie kritisiert die im Eilverfahren ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in Werder (Havel). „Wenn das Gericht nicht den genauen Wortlaut des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Grundlage seiner Entscheidung macht, könnten Bürgerbegehren leicht ausgehebelt werden,“ kritisiert Oliver Wiedmann, Sprecher des Vereins.

„Der Beschluss der Stadtverordneten vom März 2017, auf den sich das Bürgerbegehren laut Gericht bezieht, spricht lediglich davon, Verhandlungen mit einem Investor vorzubereiten“, erläutert Wiedmann weiter. Es könne nicht sein, dass die Stadtverordneten umfangreicherer Rechte hätten als die Bürger. Den Stadtverordneten wurde in ihrer letzten Sitzung das Projekt nochmals vorgelegt, die Bürger dagegen hätten nach dem aktuellen Gerichtsbeschluss keinen Einfluss.

+++ Hintergrund +++

In Brandenburg wird zwischen initiierenden und korrigierenden Bürgerbegehren unterschieden. Letztere liegen vor, wenn Bürgerbegehren die Änderung eines bereits ergangenen Beschlusses der Kommunalvertretung zur Folge haben. In seiner Eilentscheidung begründet das Verwaltungsgericht Potsdam die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens damit, dass das Bürgerbegehren in einem engen Zusammenhang mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom März 2017 stünde. Die Frist für das Bürgerbegehren sei damit abgelaufen. Für korrigierende Bürgerbegehren gilt eine Frist von acht Wochen ab Veröffentlichung des Beschlusses, innerhalb der ein Bürgerbegehren samt Unterschriften eingereicht sein muss.

Bei Rückfragen: Oliver Wiedmann, 0163/191 42 07

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