Mehr Demokratie: Senat darf Bürgerbegehren nicht aushebeln

[18/14] Bebauung der Buckower Felder könnte zum Präzedenzfall werden

Der Verein Mehr Demokratie kritisiert die Pläne von SPD und CDU, das Bauprojekt auf den Buckower Feldern in Neukölln an sich zu ziehen und damit einen Bürgerentscheid zu verhindern. „Offenbar will der Senat Wohnungsbauprojekte künftig mit der Brechstange statt mit Hilfe von Bürgerdialogen durchzusetzen“, sagt Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg.

Wenn der Senat nun dem Bezirk Neukölln das Bauvorhaben, bei dem rund 450 Wohnungen entstehen sollen, entzieht, könnte damit ein Präzedenzfall für weitere Bauprojekte geschaffen werden. „Alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus haben nach dem Volksentscheid zum Tempelhofer Feld verkündet, die Stadtgesellschaft künftig bei Großprojekten besser einbinden zu wollen“, so Wiedmann. „Das Reden vom Bürgerdialog steht im krassen Widerspruch zu dem Versuch, Bürgerentscheide per Eingriff von oben zu verhindern. Es kann nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger zwar an unverbindlichen Befragungen – etwa zum Thema Olympia – teilnehmen dürfen, aber ausgeschlossen bleiben, wenn es um verbindliche Entscheidungen geht.“ 

Die Neuköllner Initiative „Rettet die Buckower Felder“ hätte ohne den geplanten Schachzug des Senats gute Chancen, die nötigen 7.000 Unterschriften zu erreichen und damit im nächsten Jahr einen Bürgerentscheid durchzusetzen. Derzeit läuft in Berlin außerdem ein Bürgerbegehren gegen die vollständige Bebauung des Freudenberg-Areals in Friedrichshain-Kreuzberg. Auch gegen die Wohnungsbauprojekte im Mauerpark und in Lichterfelde-Süd haben sich Bürgerinitiativen gegründet und bereiten Bürgerbegehren vor. „Fast die Hälfte aller bisherigen Bürgerbegehren in Berlin hatten mit Bauprojekten zu tun“, erklärt Wiedmann. „Der Senat kann das gesamtstädtische Interesse vorschieben, um Bürgerentscheide systematisch auszuhebeln. Wenn das geschieht muss es sehr gut begründet werden.“

Bereits 2008 hatte der Senat beim Bürgerbegehren gegen die Bebauung des Mediaspree-Areals mit seinem Eingriffsrecht gedroht. Das Berliner Ausführungsgesetz des Baugesetzbuches sieht ein besonderes Eingriffsrecht bei der Bauleitplanung vor, welche normalerweise Bezirksangelegenheit ist. Bei Projekten von dringendem gesamtstädtischem Interesse kann der Senat ein Verfahren an sich ziehen. Das Abgeordnetenhaus würde am Ende über einen Bebauungsplan entscheiden und einem bezirklichen Bürgerentscheid würde damit die Entscheidungsgrundlage entzogen werden.

Laufende und abgeschlossene Bürgerbegehren in Berlin:

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