Mehr Demokratie: Volksbegehrens-Plakatierung in Brandenburg erleichtern!

[14/15] Demokratie-Fachverband: Volksbegehrensplakate sind nicht mit Werbung gleichzusetzen

Nachdem einige Brandenburger Kommunen beim aktuell laufenden Volksbegehren gegen Massentierhaltung strenge Auflagen für die Plakatierung gemacht haben, fordert der Verein Mehr Demokratie, die Plakatierungs-Regeln für Volksbegehren zu verbessern. „Es darf nicht sein, dass strenge Zeit- und Zahlenbeschränkungen sowie hohe Gebühren Bürgerinnen und Bürger daran hindern, für direktdemokratische Initiativen zu werben“, sagt Oliver Wiedmann, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg „Der Erfolg direktdemokratischer Initiativen darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Es kann nicht sein, dass Initiativen in manchen Gemeinden vierstellige Summen für das Anbringen von Volksbegehrens-Plakaten abverlangt werden.“

Im Nachbarland Berlin dürfen Initiativen analog zu Wahlen während Bürgerbegehren und Volksbegehren sowie vor Abstimmungen im Zeitraum von mehreren Wochen gebührenfrei plakatieren. Zwar muss auch dort ein Antrag auf Sondernutzung gestellt werden, anders als in einigen Brandenburger Gemeinden wird das Plakatieren zu direktdemokratischen Verfahren in der Hauptstadt aber nicht mit kommerzieller Werbung gleichgesetzt. „Es liegt im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, über anstehende Volksabstimmungen oder laufende Begehren informiert zu werden“, erklärt Wiedmann. „Hier geht es nicht um kommerzielle Anliegen einzelner, sondern um das Informationsinteresse der Allgemeinheit.“

Laut Berliner Straßengesetz (§ 11) darf während der Eintragungsfrist für Bürgerbegehren und Volksbegehren sowie in einem Zeitraum von sieben Wochen vor und einer Woche nach einer Abstimmung kostenlos plakatiert werden. Die Fraktion der Grünen im Brandenburger Landtag will nun einen Antrag einbringen, das Straßenwegegesetz in Brandenburg entsprechend der Berliner Regelung zu ändern.

Mehr Demokratie spricht sich dafür aus, die Hürden für Volksbegehren  in Brandenburg grundsätzlich abzubauen. „Generell wird es den Initiativen in Brandenburg sehr schwer gemacht, für ihr Anliegen zu werben: Die Unterschriften dürfen nicht frei auf der Straße gesammelt werden und die Plakatierung ist mit hohen Auflagen verbunden. Hier muss die Koalition nachsteuern."

Berliner Regelungen zur Plakatierung vor Volksbegehren und –entscheiden:

<link https: service.berlin.de dienstleistung>

service.berlin.de/dienstleistung/326063/

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