Mehr direkte Demokratie für Berlin

+++ Reform des Abstimmungsgesetzes: Rot-rot-grün setzt Koalitionsvertrag um +++ Neuregelung kommt für viele Volksbegehren zu spät +++ Nächster Schritt muss Online-Eintragung sein

Zum heute (29.05.) vorgestellten Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Reform der direkten Demokratie sagt Regine Laroche, Landesvorstandssprecherin von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg: „Die Reform des Abstimmungsgesetzes enthält viele deutliche Erleichterungen für Initiativen und hebt die direkte Demokratie in Berlin damit auf das nächste Level.“ 

„Leider kommen die Neuregelungen für viele Initiativen zu spät“, so Laroche weiter. „Laufende Volksbegehren für ein Transparenzgesetz und “Deutsche Wohnen & Co enteignen” profitieren nur eingeschränkt von der geplanten Gesetzesreform.“ Hier sei viel Zeit unnötig verschleppt worden.  

In dieser Wahlperiode hat der Senat im Schnitt 342 Tage für die Prüfung der Zulässigkeit von Volksbegehren benötigt, konstatiert der Fachverband. Vor diesem Hintergrund begrüßt Mehr Demokratie die im Gesetz angelegte neue Prüfungsfrist von fünf Monaten - so kann die Senatsverwaltung Volksbegehren nicht mehr durch zu lange Bearbeitungszeiten ausbremsen. „Durch die neue Frist erhöht sich die Planungssicherheit der Initiativen enorm”, sagt Laroche weiter. Damit sei gewährleistet, dass Initiativen ihren Zeitplan einhalten können, von dem der Erfolg eines Volksbegehrens abhänge.

Die Reform sieht außerdem vor, dass Volksentscheide in Zukunft mit Wahlterminen zusammengelegt werden, sofern die Wahl in einem zeitlichen Korridor von acht Monaten nach einem erfolgreichen Volksbegehren stattfindet. „Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die Initiativen das Zustimmungsquorum erreichen können”, erklärt Laroche. 

Werden Volksinitiativen künftig vom Senat für unzulässig erklärt, können die Initiativen  ihren Gesetzentwurf anpassen – dies schafft mehr Flexibilität im Verfahren, so der Fachverband .Sie haben außerdem Anspruch auf öffentliche Teilerstattung ihrer Kosten: Pauschal werden nach dem Volksbegehren und dem Volksentscheid nachgewiesene Kosten von je 35.000 Euro erstattet. “Mit der Neuregelung wird direktdemokratisches Engagement gewürdigt. Damit stehen Initiativen zukünftig besser da, wenn es beispielsweise um Gegenkampagnen des Senats geht”, begrüßt Laroche.

Man dürfe nun aber nicht die Hände in den Schoß legen: Gerade in der jetzigen Situation sei es wichtig, zusätzliche Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, um politisches Engagement weiter zu stärken. “In Bremen und Schleswig-Holstein gelten heute schon die gesetzlichen Grundlagen für Online-Unterschriften. Dahin muss Berlin mittelfristig auch kommen”, fordert Laroche.

Außerdem müssten nun die weiteren Demokratie-Projekte der Koalition umgesetzt werden. Aufgrund der Verzögerungen der letzten zwei Jahre ist hier Eile geboten. Der Koalitionsvertrag sieht vor, ein Transparenzgesetz sowie ein Lobbyregister auf den Weg zu bringen.

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Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
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