Parlamentsreferendum birgt Missbrauchsgefahr

[11/14] Direkte Demokratie soll den Bürgern und nicht den Interessen der Regierenden dienen

Mehr Demokratie sieht die in den letzten Tagen häufig geäußerte Idee von einem „Parlamentsreferendum“ sehr kritisch. Der Fraktionsvorsitzende der Berliner SPD, Raed Saleh, hatte dies in einem Interview mit dem Berliner Tagesspiegel erneut auf die Tagesordnung gebracht. Danach soll das Parlament mit Zweidrittelmehrheit beschließen können, die Bevölkerung über einzelne Sachfragen abstimmen zu lassen. 

„Bei von oben angesetzten Volksabstimmungen besteht immer die Gefahr, dass das Instrument nicht im Sinne der Sache, sondern strategisch eingesetzt wird“, erläutert Oliver Wiedmann, Sprecher des Landesvorstands Mehr Demokratie. „Das kann bei der Formulierung der Fragestellung anfangen und über die Wahl des Abstimmungszeitpunktes gehen bis hin zu einer Verknüpfung mit Personalfragen. Vor allem, wenn eine Regierung angezählt ist, würde sich ein Referendum über ein sicheres Thema anbieten, um sich mit der Bevölkerung gut zu stellen," so Wiedmann weiter. 

In Deutschland sehen vier Bundesländer die Möglichkeit vor, dass Parlament oder Regierung Referenden unter bestimmten Voraussetzungen einleiten können (Baden-Württemberg, Bremen, NRW, Sachsen). Jedoch ist dies bisher nur ein Mal mit dem Volksentscheid über Stuttgart 21 in 2011 zur Anwendung gekommen. Negative Erfahrungen mit Referenden von oben sind vor allem aus Frankreich bekannt, wo der Staatspräsident auf Vorschlag des Parlaments oder der Regierung Volksabstimmungen ansetzen kann. Mehrmals wurden dort Sachfragen mit personellen Fragen vermischt. 

„Sinnvoller als ein Referendum von oben wäre aus unserer Sicht die Einführung eines fakultativen Referendums“, so Wiedmann abschließend.

„Die Politik würde dann einfach ihre Arbeit machen. Und wenn die Bürgerinnen und Bürger an einer Stelle korrigierend eingreifen wollen, können sie das Referendum ergreifen.“ Benötigt würden für ein fakultatives Referendum, wie es Mehr Demokratie vorschlägt, 50.000 Unterschriften in drei Monaten. 

Sollte es dennoch eine Mehrheit für die Einführung eines Parlamentsreferendums geben, müssen aus Sicht von Mehr Demokratie verschiedene Kriterien zur Eingrenzung von Missbrauch erfüllt sein. „Es sollte in jedem Fall in der Verfassung verankert werden. Außerdem sollten die Bürgerinnen und Bürger selber darüber abstimmen, ob sie ein solches Referendum wollen oder nicht“, so Wiedmann. Die Regelungen zur direkten Demokratie finden sich in den Artikel 62 und 63 der Berliner Verfassung. In Artikel 100 ist geregelt, dass bei Änderungen dieser Artikel zusätzlich zu einer Zweidrittelmehrheit im Abgeordnetenhaus eine Volksabstimmung stattfinden muss. 

Bei der Ausgestaltung des Instruments ist auch fraglich, ob eine Zweidrittelmehrheit des Abgeordnetenhauses zur Initiierung einer Abstimmung überhaupt ausreicht. Um Missbrauch vorzubeugen, sollte diese Hürde möglicherweise höher angesetzt sein. In Berlin regiert eine große Koalition bereits zum vierten Mal, in drei Wahlperioden hatte sie mehr als zwei Drittel der Sitze. In diesen Fällen wäre es einfach gewesen, eine Abstimmung einzuleiten ohne die Opposition mit einzubinden. Wäre eine Koalition bei der Einleitung eines Referendums jedoch auf Stimmen der Opposition angewiesen, so würden Abstimmungen über Themen, die nur dem eigenen Vorteil dienen, unwahrscheinlich.

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