Parteien sollten weiterhin Volksbegehren initiieren und unterstützen können

+++Demokratie-Fachverband kritisiert Debatte über Einschränkungen des Abstimmungsgesetzes+++

Der Verein Mehr Demokratie hält die nach dem Tegel-Volksentscheid entbrannte Debatte über Einschränkungen bei der Volksgesetzgebung für Parteien verfehlt. Die Frage, wer ein Volksbegehren einleiten darf, sei im Abstimmungsgesetz klar geregelt. Demnach dürfen auch Parteien Volksbegehren einleiten oder diese unterstützen.

„Nach jedem erfolgreichen Volksbegehren werden Stimmen laut, die Verfahren in irgendeiner Form einzuschränken ”, kritisiert Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg. „Nach dem Volksbegehren zum Tempelhofer Feld sollte die Unterschriftensammlung erschwert werden, was jedoch durch zivilgesellschaftlichen Protest verhindert werden konnte“, erinnert Wiedmann. „Die Landesregierung sollte sich besser auf die Umsetzung ihres Koalitionsvertrages konzentrieren und die dort versprochenen Reformen zur direkten Demokratie anstoßen“, schlägt Wiedmann vor.

Der aktuelle Volksbegehrensbericht des Vereins zeigt, dass bei der überwiegenden Anzahl der bundesweit eingeleiteten Volksbegehren Aktionsbündnisse hinter einem Volksbegehren stehen. Dies war 2016 bei elf der zwölf neu eingeleiteten Verfahren der Fall. Nur einmal wurde ein Volksbegehren ausschließlich von einer Partei getragen. Ausgeschlossen von der finanziellen Unterstützung von Volksbegehren sind laut Abstimmungsgesetz Fraktionen, parlamentarische Gruppen, Bezirksverordnetenversammlungen und öffentliche Unternehmen.
„Das Abstimmungsgesetz zieht eine klare Trennlinie zwischen Zivilgesellschaft und dem Staat. Auch wenn Parteien das Personal für die Parlamente stellen, so sind sie doch Teil der Zivilgesellschaft,“ erläutert Wiedmann.
 
Bei Rückfragen: Oliver Wiedmann, 0163/1914207

Aktueller Volksbegehrensbericht: www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/volksbegehrensbericht_2017.pdf

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Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
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