Pro Reli: Mehr Demokratie begrüßt Gerichtsentscheidung

[16/08] Senat darf keine Anzeigen aus Steuergeldern schalten

Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat dem Senat untersagt, aus öffentlichen Geldern Anzeigen und Publikationen zu finanzieren, mit denen für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten beim Volksentscheid geworben wird. Die Initiative Pro Reli hatte am 22. April Beschwerde gegen die geplante Anzeigenkampagne eingelegt, mit der der Senat in Berliner Tageszeitungen zur Ablehnung des Volksentscheids am kommenden Sonntag (26. April) aufrufen wollte.

 

Der Verein Mehr Demokratie begrüßt die Entscheidung des Gerichts. "Damit ist nicht nur unterbunden, dass der Senat einseitige Stellungnahmen zu Volksbegehren aus Steuergeldern finanziert, sondern auch Klarheit für die Zukunft geschaffen", freut sich Michael Efler vom Landesvorstand Berlin/Brandenburg. "Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt klargestellt, dass der Senat im Vorfeld von Volksabstimmungen Flyer und Anzeigen nicht aus öffentlichen Geldern finanzieren darf."

 

Der umfassenden Information im Vorfeld von Volksentscheiden wird das keinen Abbruch tun, meint Efler. "Durch die amtliche Informationsbroschüre hat auch der Senat die Möglichkeit, die Stimmberechtigten über Pro- und Contra-Positionen zu informieren." Zudem könne der Senat auf Veranstaltungen, in Pressegesprächen und Presseerklärungen seine Position deutlich machen, ohne dass dabei Steuermittel eingesetzt werden müssten.

 

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