R2G schafft Wahlrechtsausschlüsse ab

+++Mehr Demokratie begrüßt Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen+++

Die Rot-Rot-Grüne Regierung plant, die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen abzuschaffen. Dazu steht am kommenden Montag (18.02.) ein entsprechender Gesetzentwurf auf der Tagesordnung des Innenausschusses, der vorsieht, die Absätze 2 und 3 des § 2 der Landeswahlordnung abzuschaffen. Die erste Lesung des  Entwurfs fand bereits im vergangenen Dezember im Abgeordnetenhaus statt. Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg begrüßt diesen Plan.

„Die Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse ist längst überfällig,“ sagt Regine Laroche, Vorstandssprecherin von Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg. „Wahlrecht ist ein grundlegendes Menschenrecht und es ist nicht nachvollziehbar, warum Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen dieses Recht bislang vorenthalten wird. Mit diesem wichtigen Schritt kommt das Land Berlin der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der politischen Teilhabe ein großes Stück näher“.
 
Laroche erhofft sich zudem eine Signalwirkung für andere Bundesländer und die Bundesebene. Die Regelungen für das Wahlrecht der betroffenen Personenkreise sind bundesweit bislang uneinheitlich. Berlin wäre das sechste Bundesland, dass die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen, die unter sogenannter Vollbetreuung stehen, auf Landesebene abschafft. Auf Bundesebene existieren die Wahlrechtsausschlüsse weiterhin. Bei der anstehenden Europawahl sind daher zehntausende Menschen ausgeschlossen.

Übersicht über Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen:

www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/monitoring/wahlrecht/


 
Hintergrund:
 
Laut §2 Landeswahlgesetz sind derzeit diejenigen vom Wahlrecht ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist oder wenn sich jemand nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuchs in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet. Knapp 700 Berlinerinnen und Berliner sind von den Wahlrechtsausschlüssen betroffen.
 

Ansprechpartner

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Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
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