Reform der Kommunalverfassung: Keine substantiellen Verbesserungen für direkte Mitsprache

+++ Mehr Demokratie warnt vor wachsender Politikverdrossenheit +++

Der am 13. Dezember von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf zum Ausbau der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück, kritisiert der Verein Mehr Demokratie.

Der Gesetzesentwurf sieht entgegen Ankündigungen der Koalition auch zukünftig keine Mitbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern bei umstrittenen Baumaßnahmen vor. Zudem würde die eigentlich sinnvolle Einführung einer amtlichen Kostenschätzung bei Bürgerbegehren die ohnehin knapp bemessene Acht-Wochen-Frist für die Unterschriftensammlung noch weiter verkürzen. Hier droht sogar eine Verschlechterung, warnt der Fachverband.

“Der vorgelegte Gesetzesentwurf würde in der Praxis so gut wie keine Verbesserungen bringen, sollte er in der aktuellen Fassung bleiben. Noch vor wenigen Wochen hat die Koalition bekräftigt, die kommunale Bürgerbeteiligung substantiell auszubauen. Davon ist in der vorliegenden Fassung wenig zu spüren”, kritisiert Oliver Wiedmann, Landessprecher von Mehr Demokratie. "Verwehrt man der Bevölkerung Mitbestimmungsrechte in zentralen Konfliktfeldern, erzeugt das Frust und Politikverdrossenheit “, befürchtet Wiedmann. „Wer die Bürger von politischen Entscheidungen ausschließt, muss sich nicht wundern, wenn extreme Kräfte Aufwind bekommen.“

+++Hintergrund+++

Der vor wenigen Wochen von der Koalition bekräftigte Entschließungsantrag sah vor, dass, wie es bereits in zehn anderen Bundesländern der Fall ist, auch die Bauleitplanung zukünftig Gegenstand von Bürgerbegehren sein kann. Die Bürger erhielten damit Mitsprachemöglichkeiten bei dem Bau von Kraftwerken, bei der Entwicklung von Gewerbegebieten oder bei umstrittenen Massentierhaltungsanlagen. Der nun eingebrachte Gesetzentwurf sieht diese zentrale Möglichkeit für Bürgerbeteiligung nicht mehr vor.

Der Gesetzentwurf hat auch zum Ziel, den bisher erforderlichen Finanzierungsvorschlag einer begehrten Maßnahme, der von der Bürgerinitiative erstellt werden musste und an dem in der Vergangenheit viele Bürgerbegehren scheiterten, zu streichen. In Zukunft soll die Verwaltung eine Kostenschätzung der begehrten Maßnahme vornehmen, die auf der Unterschriftenliste aufgeführt sein muss. Die Einführung einer amtlichen Kostenschätzung kann eigentlich als Fortschritt gewertet werden, jedoch würde sie in der vorgelegten Fassung eine Verschlechterung zum Status Quo bedeuten. Da eine Bürgerinitiative nur acht Wochen Zeit hat Unterschriften zu sammeln, nun aber auf die amtliche Kostenschätzung warten muss, verliert sie dadurch kostbare Zeit.

  

Koalitionsentwurf: <link https: www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de starweb lbb elvis parladoku w6 drs ab_7700>

www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_7700/7796.pdf

Bei Rückfragen: Oliver Wiedmann, 0163/1914207

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