Reform Kommunalverfassung: Rolle rückwärts für Bürgerbegehren in Brandenburg

+++Mehr Demokratie fordert dringende Nachbesserung+++

Der am heutigen Mittwoch (31.01.) im Landtag zu beratende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Ausbau der direkten Demokratie, müsse dringend nachgebessert werden, fordert der Verein Mehr Demokratie. Zentrale Forderung des Fachverbandes ist die Öffnung der Bauleitplanung für Bürgerbegehren sowie eine kluge Einführung der amtlichen Kostenschätzung für Bürgerinitiativen.

„Der vorgelegte Gesetzesentwurf würde in der Praxis keine Verbesserungen mit sich bringen, sondern weitere Hürden aufbauen. Noch vor wenigen Wochen hat die Koalition bekräftigt, die kommunale Bürgerbeteiligung substantiell auszubauen. Davon ist in der vorliegenden Fassung wenig zu spüren”, kritisiert Oliver Wiedmann, Landessprecher von Mehr Demokratie. „Entgegen ursprünglicher Ankündigungen will man die Bürger weiterhin von der Mitsprache über Bauprojekte ausschließen. Brandenburg würde damit im Vergleich der Bundesländer zu den Schlusslichtern in Sachen kommunaler Mitbestimmungen gehören“, so Wiedmann weiter.  

Der Fachverband lobt die aus der Opposition eingebrachten Vorschläge. „Die Änderungsanträge sehen Mitsprachemöglichkeiten der Bürger beim Bau von Kraftwerken, bei der Entwicklung von Gewerbegebieten oder bei umstrittenen Massentierhaltungsanlagen vor“, sagt Wiedmann. „So ist die auch von der Koalition beabsichtigte Einführung der amtlichen Kostenschätzung besser ausgestaltet.“

+++Hintergrund+++

Der vor wenigen Wochen von der Koalition noch bekräftigte Entschließungsantrag sah vor, dass, wie es bereits in zehn anderen Bundesländern der Fall ist, auch die Bauleitplanung Gegenstand von Bürgerbegehren sein kann. Der nun eingebrachte Gesetzentwurf sieht diese zentrale Möglichkeit für Bürgerbeteiligung nicht mehr vor.

Der Gesetzentwurf hat auch zum Ziel, den bisher erforderlichen Finanzierungsvorschlag einer begehrten Maßnahme, der von der Bürgerinitiative erstellt werden muss und an dem in der Vergangenheit viele Bürgerbegehren scheiterten, zu streichen. In Zukunft soll die Verwaltung eine Kostenschätzung der begehrten Maßnahme vornehmen, die auf der Unterschriftenliste aufgeführt sein muss. Die Einführung einer amtlichen Kostenschätzung kann eigentlich als Fortschritt gewertet werden, jedoch würde sie in der vorgelegten Fassung eine Verschlechterung zum Status Quo bedeuten. Da eine Bürgerinitiative nur acht Wochen Zeit hat, Unterschriften zu sammeln, nun aber auf die amtliche Kostenschätzung warten muss, verliert sie dadurch kostbare Zeit.

Koalitionsentwurf und Änderungsanträge:

<link https: www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de starweb lbb elvis>

www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb

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