„Schule in Freiheit“ vierte Volksinitiative in Berlin

[39/10] Insgesamt fünf laufende direktdemokratische Verfahren auf Landesebene

Die Volksinitiative „Schule in Freiheit“ übergibt heute ihre Unterschriften. Damit ist sie die vierte Volksinitiative in der Hauptstadt, jedoch erst die zweite, die ihre Unterschriften einreicht. Zum ersten Mal gelang es 1998 einer Volksinitiative („Bürger/innen gegen den Transrapid“), ausreichend viele Unterstützungsbekundungen zu sammeln. Eine Volksinitiative ist, im Gegensatz zum Antrag auf Volksbegehren, nicht die erste Stufe des dreistufigen Prozesses der Volksgesetzgebung. Sie führt aber zur Behandlung eines Anliegens im Abgeordnetenhaus, das dann abschließend entscheidet. Bundesweit wurden bis heute insgesamt 249 Volksinitiativen gestartet.

„Seit der Friedlichen Revolution ist in den deutschen Bundesländern eine Verzehnfachung der direktdemokratischen Verfahren zu beobachten. Der Trend zu mehr Mitbestimmung und Beteiligung nimmt deutlich zu. In der Hauptstadt haben besonders die Reformen der Volksgesetzgebung 2006 und 2008 eine lebendige direktdemokratische Praxis auf Landesebene ermöglicht“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.

In Berlin sind derzeit fünf laufende direktdemokratische Verfahren auf Landesebene zu verzeichnen. Neben der Volksinitiative „Schule in Freiheit“ wurde in diesem Jahr auch die Volksinitiative „Frische Luft für Berlin“ gestartet, deren Frist im März 2011 abläuft. Für einen Antrag auf Volksbegehren zur Verbesserung des Betreuungsangebots in Schulhorten kamen die nötigen Unterschriften bereits zusammen und werden spätestens Ende November übergeben. Ein Volksbegehren des Berliner Wassertisches zur Offenlegung von Teilprivatisierungsverträgen hatte die nötigen Unterschriften am 27. Oktober eingereicht. Ein Antrag auf Volksbegehren des Aktionsbündnisses be-4-tempelhof wurde vom Berliner Senat 2009 für teilweise unzulässig erklärt, wogegen eine Beschwerde der Initiative beim Landesverfassungsgericht anhängig ist.

Nach der heutigen Unterschriftenübergabe der Volksinitiative „Schule in Freiheit“ wird innerhalb der nächsten 20 Tage geprüft, ob mindestens 20.000 gültige Unterschriften zusammen gekommen sind. Der Präsident des Landtages stellt daraufhin innerhalb von drei Tagen fest, ob die Volksinitiative zustande gekommen ist. Danach hat das Landesparlament vier Monate Zeit, über das Anliegen der Initiative zu beraten. Die Initiatoren haben das Recht auf Anhörung in den zuständigen Ausschüssen. Nach einer Aussprache im Plenum des Abgeordnetenhauses entscheidet dieses abschließend über das Anliegen der Initiative.

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Spielregeln der direkten Demokratie auf Berliner Landesebene: <link http: bb.mehr-demokratie.de>

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