Senat lässt Volksbegehren "Mehr Demokratie beim Wählen" zu

[40/09] Initiatoren streben Kompromiss mit dem Abgeordnetenhaus an

Der Berliner Senat hat am heutigen Dienstag (15. Dezember) das bereits im Sommer vergangenen Jahres beantragte Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ zugelassen. Damit revidiert der Senat seine Entscheidung vom September 2008, mit der er Teile des Volksbegehrens als unzulässig abgelehnt hatte. Der Verein Mehr Demokratie als Hauptträger des Wahlrechts-Volksbegehrens begrüßt diese Entscheidung.

 

„Wir freuen uns, dass nun doch unser kompletter Vorschlag für mehr Bürgereinfluss bei Wählen zur Debatte steht“, erklärt Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Unser Wahlrechts-Bündnis profitiert nun genau wie der Berliner Wassertisch von der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts, dass die Vorprüfung bei Volksbegehren unzulässig ist.“

 

Das Abgeordnetenhaus hat jetzt vier Monate Zeit, sich mit dem Vorschlag des aus 50 Organisationen und Einzelunterstützern bestehenden Wahlrechts-Bündnisses zu befassen. „Wesentlich ist nicht, dass der Entwurf eins zu eins umgesetzt wird, sondern dass vernünftig darüber diskutiert wird, wie Bürgerinnen und Bürger bei Kommunal- und Landeswahlen mehr tun können als lediglich Parteilisten abzunicken“, sagt Efler. „Wir wollen eine ernsthafte Auseinandersetzung, sind aber kompromissbereit.“

 

„Mehr Demokratie beim Wählen“ will die in vielen Bundesländern üblichen veränderbaren Parteilisten auch für Berlin durchsetzen und so den Wählern ermöglichen, ihre bevorzugten Kandidaten nach vorne zu wählen. Durch fünf Parteistimmen sollen die Wähler ferner die Möglichkeit erhalten, ihre Stimme auf mehrere Parteien zu verteilen und Koalitionspräferenzen zu äußern. Mit einer Ersatzstimme, die zum Tragen kommt, falls die bevorzugte Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, will das Wahlrechts-Bündnis das taktische Wählen eindämmen. Außerdem fordert das Bündnis die Einführung sogenannter Mehrmandatswahlkreise nach dem Vorbild Hamburgs. Danach werden in den Wahlkreisen statt nur einem Direktmandat drei bis sieben Mandate vergeben.

 

Die Frage, ob die Mehrmandatswahlkreise und die Ersatzstimme wie vom Senat behauptet verfassungswidrig sind, wird nun zunächst ungeklärt bleiben. „Dadurch, dass die Vorprüfung durch den Senat hinfällig geworden ist, wird auch unsere Einspruch gegen diese Entscheidung gegenstandslos“, erläutert Efler. „Das ist einerseits schade, weil es vorerst keine Klärung in der Sache gibt. Andererseits freuen wir uns, dass nun konstruktive Gespräche möglich werden.“

 

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