Senatsverwaltung bremst Transparenz-Volksbegehren aus

+++Kostenschätzung soll erst Ende Juli vorliegen+++

Gemeinsame Pressemitteilung

Volksentscheid Transparenz

Aufgrund von Verzögerungen in der Senatsinnenverwaltung muss das Volksbegehren zur Einführung eines Transparenzgesetzes seinen ursprünglich für Mitte Juni geplanten Start um sechs Wochen verschieben.

Die Senatsinnenverwaltung teilte der Initiative jetzt mit, dass mit der amtlichen Kostenschätzung nicht vor Ende Juli zu rechnen sei. Begründet wird die Verzögerung mit dem Umfang des Gesetzentwurfes, der Grundlage des Volksbegehrens ist. Da die Schätzung der Kosten, die sich aus der Realisierung des Volksbegehrens ergeben würden, zwingender Bestandteil der Unterschriftenliste ist, kann die Initiative nicht vorher mit der Sammlung beginnen. Da die Erstellung der Kostenschätzung bereits am 20. März von den Initiatoren des Volksbegehrens beantragt wurde, würde die Verwaltung dann über 4 Monate für die Kostenschätzung brauchen.

„Beim Senat scheint immer noch nicht angekommen zu sein, dass Volksbegehren mit der nötigen Ernsthaftigkeit behandelt werden sollten“, kritisiert Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie und Vertrauensperson des Volksbegehrens. „Hätte die Verwaltung gleich nach Einreichung unseres Antrags die betroffenen Stellen um Stellungnahme gebeten, wäre unser Zeitplan nun auch nicht in Gefahr.

„Auch wenn unser Transparenzgesetz die Informationsrechte der Bürger grundlegend neu regelt, so sind vier Monate für eine überschlägige Schätzung deutlich zu lang,“ fügt Leonard Wolf von der Open Knowledge Foundation Deutschland hinzu.

Der Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz sieht vor, dass Politik und Verwaltung transparenter werden und eine stärkere Rechenschaftspflicht den Berliner*innen gegenüber haben. So soll ein Transparenzportal eingerichtet werden, in dem die Verwaltung wichtige Informationen wie Verträge, Gutachten, Vergabedaten und Senatsentscheidungen, die bisher zurückgehalten werden können, pro-aktiv veröffentlichen müssen.

Laut aktuellem Berliner Abstimmungsgesetz ist die Verwaltung angehalten, die Kostenschätzung "umgehend“ durchzuführen. Das Transparenz-Volksgehren reiht sich damit in die Wartschleife anderer Volksbegehren ein. Die Volksbegehren „Gesunde Krankenhäuser“ und „Berlin werbefrei“ warten bereits über zehn Monate auf die Prüfung ihrer Zulässigkeit

„Die Verwaltung liefert mit der Verzögerung erneut einen Grund dafür, das Abstimmungsgesetz nun schleunigst zu reformieren“, fordert Wiedmann. Seit vielen Monaten kommt die Reform nicht voran, da sich die Koalition in den verschiedenen innenpolitischen Bereichen nicht einig ist. Ein entsprechender Entwurf des Abstimmungsgesetzes sieht vor, der Verwaltung sowohl bei der Kostenschätzung als auch bei der Zulässigkeitsprüfung von Volksbegehren eine Frist aufzuerlegen.

Informationen zum Volksentscheid Transparenz und Gesetzentwurf: <link https: volksentscheid-transparenz.de>

volksentscheid-transparenz.de

Bei Rückfragen: 

Oliver WiedmannMehr Demokratie e.V.<link> oliver.wiedmann@mehr-demokratie.de 0163 191 4207

Leonard Wolf Open Knowledge Foundation Deutschland <link>leonard.wolf@okfn.de 030 57 70 36 660

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Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
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