Verfahrensregeln schwächen Verhandlungsposition von Volksinitiativen

Artenschutz-Volksinitiative zeigt Reformnotwendigkeit der direkten Demokratie
 

Mit Blick auf die am Mittwoch (19.02.) vom Hauptausschuss voraussichtlich für unzulässig erklärte Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“ fordert Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg, die Verfahrensregeln für Volksbegehren in Brandenburg zu verbessern.

„Das Gesetz sieht bisher keine Möglichkeiten für Volksinitiativen vor, rechtliche Mängel zu beheben, um mit einem gesetzeskonformen Vorschlag ins Volksbegehren gehen zu können“, kritisiert Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher des Vereins. „Die Artenschutz-Volksinitiative verliert damit einen wichtigen Hebel in den kommenden Verhandlungen mit dem Bauernverband und der Koalition, da ein Volksbegehren nicht mehr möglich ist.“

Volksinitiativen in Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein oder Niedersachsen können nach Einreichung der Unterschriften ihren Vorschlag ändern, sofern der Grundcharakter nicht verändert wird. Mehr Demokratie fordert, das Verfahren in Brandenburg entsprechend flexibler auszugestalten. Der Verein begrüßt die in der Vereinbarung zur Artenschutz-Volksinitiative festgehaltene Bereitschaft der Koalition, die Bedingungen der direkten Demokratie auf den Prüfstand zu stellen.

Darüber hinaus teilt der Verein die Einschätzung des Parlamentarischen Beratungsdienstes zur Zulässigkeit der Volksinitiative nicht. „Folgt man dem Gutachten des Beratungsdienstes, so könnten Volksinitiativen nur noch zu einer einzelnen Maßnahme durchgeführt werden. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers und schon gar nicht der Bürgerschaft sein,“ sagt Wiedmann.

Bei Rückfragen: Oliver Wiedmann, 0163/1914207

 

 

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