Verzögerung bei E-Akte darf Forderung nach Transparenz nicht ausbremsen

Die Initiative “Volksentscheid Transparenz” fordert, dass die Verzögerung bei der Entwicklung der E-Akte keinen Einfluss auf die zeitnahe Einführung eines Berliner Transparenzgesetzes haben darf.

Am Montag (13.01.) erklärte Sabine Smentek (SPD), Staatssekretärin für Inneres, dass die Ausschreibung um die Einführung der E-Akte in Berlin mit hoher Wahrscheinlichkeit wiederholt werden muss. Fachleute prognostizieren durch die drohende Wiederholung, eine bis zu sieben Jahre lange Verzögerung bei der Implementierung der elektronischen Akte. Die Initiative “Volksentscheid Transparenz” fordert, dass diese Entwicklung keinen Einfluss auf eine zeitnahe Einführung eines Berliner Transparenzgesetzes haben darf.  

“Die Verschiebung der Einführung der E-Akte klingt banal, macht uns aber große Bauchschmerzen”, sagt Marie Jünemann, Sprecherin der Initiative “Volksentscheid Transparenz”. “Etwa 33.000 Berliner*innen haben unseren Antrag auf ein Volksbegehren für ein Transparenzgesetz unterschrieben und fordern umgehend eine Online-Veröffentlichung wichtiger Informationen der öffentlichen Hand. Das Transparenzportal darf nicht an die E-Akte geknüpft sein, wenn mit dieser frühestens 2024 zu rechnen ist.”

Als Reaktion auf die Initiative “Volksentscheid Transparenz” erarbeitet der Senat momentan ein Transparenzgesetz, mit dem Informationen aus Behörden und Verwaltungen auf einem Online-Portal veröffentlicht werden sollen. Die E-Akte wird weitestgehend als Voraussetzung für ein Transparenzportal in Berlin gesehen. Die Initiative fordert, dass sich mit der Verzögerung der E-Akte nicht auch die Einführung eines Berliner Transparenzportales nach Hinten verschiebt. 

“Im schlimmsten Fall verabschiedet der Senat dieses Jahr ein Gesetz, das aber erst in einigen Jahren aufgrund des Fehlens der E-Akte in Kraft treten kann” ergänzt Arne Semsrott, Projektleiter des Portals FragdenStaat und Vertrauensperson des Volksentscheides. “Die Dokumente, die nach dem Transparenzgesetz veröffentlicht werden sollen, müssen bereits vor der Einführung der E-Akte digital zur Verfügung stehen. Egal wie, der Senat muss dafür sorgen, dass der Online-Zugang der Bürger*innen zu  Informationen der öffentlichen Hand möglich ist.”

Das Berliner Datenportal (daten.berlin.de) zeigt, dass eine digitale Bereitstellung  von Dokumenten durch die Berliner Verwaltung auch ohne E-Akte möglich ist. 

+++ Hintergrund +++

Das Bündnis ‚Volksentscheid Transparenz‘ will in Berlin ein Transparenzgesetz per Volksbegehren auf den Weg bringen. Dieses wird Politik, Verwaltung und landeseigenen Unternehmen vorschreiben, wichtige Informationen frühzeitig zu veröffentlichen – für alle Menschen zugänglich und kostenlos auf einem zentralen Online-Portal. Darunter fallen sämtliche Verträge, Gutachten, Senats- und Bezirksentscheidungen, die Vergabe öffentlicher Aufträge, Treffen von Senatsmitgliedern mit Interessenvertreter*innen u.v.m.  Landes- und Bezirkspolitik soll damit transparenter werden. Ziel des Volksbegehrens ist es, die demokratischen Kontrollmöglichkeiten der Berliner*innen gegenüber der Verwaltung sowie der Landes- und Bezirkspolitik zu stärken.

Bereits im November letzten Jahres wurden Eckpunkte für einen Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz der Senatsverwaltung für Inneres öffentlich. Die Initiative Volksentscheid Transparenz geht davon aus, dass ein Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz noch in der ersten Jahreshälfte 2020 kommen wird. 

Bei Rückfragen:

Arne Semsrott: 030 57 70 36 661, arne.semsrottkein spam@okfn.de

Marie Jünemann: 0174/ 9069977, marie.juenemannkein spam@mehr-demokratie.de

 

Ansprechpartner

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Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
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