Viertes Volksbegehren scheitert an der Unterschriftenhürde

[14/11] Nachtflug-Volksbegehren: Laut Landesabstimmungsleiterin rund 160.000 Unterschriften

Mit dem Volksbegehren über die Durchsetzung eines Nachtflugverbots am Flughafen Berlin Brandenburg International ist in Berlin die vierte Initiative an der Unterschriftenhürde von 7 Prozent der Wahlberechtigten gescheitert. Nach ersten Schätzungen der Landesabstimmungsleiterin reichte die Initiative bis Freitagnacht rund 160.000 Unterschriften für einen Volksentscheid zum Thema Nachtflugverbot ein, nötig wären rund 173.000 gültige Unterschriften.

Von insgesamt 23 Volksbegehren in Berlin haben es bisher nur drei bis zum Volksentscheid geschafft. Acht Initiativen scheiterten bereits in der ersten Stufe an der Unterschriftenhürde von 20.000, drei wurden für unzulässig erklärt, weitere drei abgebrochen beziehungsweise vom Abgeordnetenhaus übernommen. Vor der Nachtflug-Initiative waren bereits die Volksbegehren zur Rechtschreibreform (1999), gegen ein Rauchverbot (2009) und für den Ausbau der Hort-Betreuung (2011) in der zweiten Stufe gescheitert. Derzeit sind noch zwei Verfahren offen: Das Volksbegehren des Berliner S-Bahn-Tisches liegt vor Gericht, der Berliner Energietisch hat die erste Stufe der Unterschriftensammlung abgeschlossen.

„Für eine Initiative ist es natürlich bedauerlich, wenn sie die geforderte Unterschriftenzahl recht knapp verfehlt“, sagt Oliver Wiedmann vom Mehr Demokratie-Landesvorstand Berlin-Brandenburg. „Das erneute Scheitern eines Volksbegehrens zeigt auch, dass die Unterschriftenhürde für Volksbegehren in Berlin immer noch relativ hoch ist.“ Im deutschlandweiten Vergleich liegt Berlin mit seinen Regelungen für Volksbegehren und -entscheide auf Platz drei, bei der Unterschriftenhürde seien aber noch Verbesserungen möglich, meint Wiedmann. „Im Nachbarland Brandenburg etwa genügt es, wenn vier Prozent der Wahlberechtigten ein Volksbegehren unterstützen.“

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