Volksinitiative „Schule in Freiheit“ beendet Unterschriftensammlung

[23/13] Mehr Demokratie fordert mehr Verbindlichkeit für Instrument der Volksinitiative

Heute (5. November 2013) hat die Volksinitiative „Schule in Freiheit II“ dem Abgeordnetenhaus 29.180 gesammelte Unterschriften überreicht. Die notwendige Zahl von 20.000 Unterstützerinnen und Unterstützern wurde damit deutlich überschritten. Initiator ist der Omnibus für Direkte Demokratie, gefordert wird mehr Autonomie für staatliche Schulen sowie eine gleichberechtigte Anerkennung und staatliche Förderung für Schulen in freier Trägerschaft. Inhaltlich knüpft die Initiative an die erfolgreiche Volksinitiative „Schule in Freiheit“ von 2010 an, deren Ziele zum Teil von der damaligen Regierung realisiert wurden und deren Forderungen jetzt konkretisiert und ergänzt werden sollen.

Anders als in den meisten Bundesländern wird in Berlin zwischen einer Volksinitiative und dem dreistufigen Verfahren, das zum Volksentscheid führt, unterschieden. Die Volksinitiative führt lediglich zu einer Befassung mit dem Anliegen im Abgeordnetenhaus. Möchte die Initiative ihr Anliegen dem Volk zur Abstimmung vorlegen, so muss sie nochmals das gesamte dreistufige Verfahren durchlaufen. Der Vorteil der Volksinitiative ist, dass sie auch von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit unterzeichnet werden kann und im Vergleich zur ersten Stufe eines Volksbegehrens zwingend im Abgeordnetenhaus behandelt werden muss - inklusive Rederecht der Initiatoren.

Mehr Demokratie kritisiert jedoch die Abtrennung der Volksinitiative von der dreistufigen Volksgesetzgebung. „Wenn sie beispielsweise wie in Brandenburg in das Verfahren der Volksgesetzgebung integriert wäre, würde dies einen ganz anderen Druck entfalten. Dann könnten auf die Volksinitiative gleich die weiteren Stufen der Volksgesetzgebung folgen“, so Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher der Landesverbandes. „Immerhin wurden in Brandenburg etwa ein Drittel der Volksinitiativen mindestens teilweise vom Landtag übernommen.“ In Berlin wurden  bisher vier Volksinitiativen abgeschlossen. Während eine die Unterschriftenhürde nicht erreichte, wurden die restlichen drei vom Abgeordnetenhaus größtenteils abgelehnt.


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