[36/08] Mehr Demokratie: Prüfung muss früher stattfinden
Das Volksbegehren "Mehr Demokratie beim Wählen" ist nach Ansicht des Senats nur in Teilen zulässig. Das wurde auf der Senats-Pressekonferenz am heutigen Dienstag (23. September) bekannt.
Die Forderungen, fünf Parteistimmen einzuführen und veränderbare Parteilisten zu ermöglichen, wurden vom Senat für zulässig befunden. Abgelehnt wurden dagegen die Vorschläge, Wahlkreise mit mehreren Mandaten einzuführen, sowie eine Ersatzstimme zu ermöglichen, die zum Tragen kommt, wenn die bevorzugte Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert.
"Wir sind über diese Senatsentscheidung alles andere als glücklich und werden das weitere Vorgehen jetzt in aller Ruhe prüfen", sagt Michael Efler, Vertrauensperson des Bündnisses "Mehr Demokratie beim Wählen". Über die verfassungsrechtlichen Bedenken des Senats zeigt sich das Bündnis verwundert. "Um solchen Problemen vorzubeugen, hatten wir vor Beginn der Kampagne die Vorberatung durch die Innenbehörde in Anspruch genommen." Der Landeswahlleiter habe bei dieser Prüfung keine offensichtlichen verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten feststellen können.
Selbst den Mehrmandatswahlkreisen, nach deren verfassungsrechtlicher Zulässigkeit das Bündnis explizit gefragt hatte, hatte die Innenbehörde Unbedenklichkeit bescheinigt. Der Senat ist da anderer Auffassung: Wahlkreise mit mehreren Mandaten seien nicht zulässig, weil sie mit der sogenannten Grundmandatsklausel kollidieren. Diese besagt, dass eine Partei - unabhängig vom Erreichen der Prozent-Hürde - ins Parlament kommt, wenn sie ein Wahlkreis-Mandat gewonnen hat. Dies zu schaffen, ist nach Ansicht des Senats mit dem von "Mehr Demokratie beim Wählen" vorgeschlagenen Wahlrecht einfacher möglich als zuvor.
"Die rechtliche Prüfung im Voraus ist natürlich unverbindlich", räumt Efler ein. "Dass jetzt allerdings genau die Punkte als unzulässig dargestellt werden, die uns zuvor als unbedenklich bescheinigt wurden, zeigt, dass das Instrument seinen Zweck verfehlt. Hier sind dringend Verbesserungen nötig."
Der Verein Mehr Demokratie fordert weiterhin, die Zulässigkeitsprüfung künftig an den Anfang direktdemokratischer Verfahren zu stellen. "Es kann nicht sein, dass Aktive Monate lang auf der Straße stehen, um Tausende von Unterschriften zu sammeln und danach erst erfahren, dass ihr Engagement - zumindest teilweise - umsonst war", erklärt Efler.



