Die Anwohnerinitiative Wasserturmplatz hatte zusammen mit der Grünen Liga ein Bürgerbegehren gegen die geplante Sanierung des Wasserturmplatzes gestartet. Teil der Forderung des Bürgerbegehrens ist der Verzicht auf die geplante Rodung von 16 Bäumen auf dem Gelände. Das Bürgerbegehren ist angemeldet; das Bezirksamt erstellt derzeit die Kostenschätzung und prüft die Zulässigkeit.
Formaljuristisch ist dem Bezirksamt nichts vorzuwerfen. Die Schutzwirkung, die dem Bürgerbegehren entgegenstehende Maßnahmen der bezirklichen Organe bis zum Abschluss des Verfahrens untersagt, tritt erst nach erfolgreicher Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren ein. Es wäre aber ein Verstoß gegen die sich gerade erst herausbildende politische Kultur im Umgang mit Bürgerbegehren, wenn ein Bezirksamt zu einem solch frühen Zeitpunkt vollendete Tatsachen schafft. Dass es auch anders geht, zeigt das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Sowohl bei den Bürgerbegehren zur Zukunft des Bethanien als auch gegen die Umbenennung der Kochstraße in Rudi-Dutschke-Straße haben Bezirksbürgermeisterin und Stadträte von Beginn an klar gemacht, keine gegen das Bürgerbegehren gerichteten Maßnahmen zu vollziehen, obwohl sie rechtlich nicht dazu verpflichtet gewesen wären. Diese Art von Umgang mit Bürgerbegehren wünscht sich Mehr Demokratie e.V. von allen Berliner Bezirksämtern.
Landesvorstandsmitglied Michael Efler erklärt dazu: "Das geplante Vorgehen von Stadtrat Köhne verstößt zwar nicht gegen den Text, aber gegen den Geist des Gesetzes. Es ist unverständlich, warum nicht der Abschluss der Unterschriftensammlung abgewartet wird. Wir fordern Herrn Köhne zum Fair Play auf."___________________________________