Wowereit für mehr Transparenz bei Volksbegehren

Mehr Demokratie begrüßt Vorschlag und regt weitere Reformen an

Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hat im Zusammenhang mit dem Volksentscheid Pro Reli eine Änderung des Volksabstimmungsgesetzes gefordert. Spenden für eine Initiative sollen demnach schon ab 10.000 Euro statt erst ab 50.000 Euro offengelegt werden.

 

„Wir begrüßen diesen Vorstoß im Sinne der Transparenz. Bürger sollen darüber Bescheid wissen, wer finanziell hinter Volksbegehren steckt“, so Michael Efler, Mitglied des Vorstandes von Mehr Demokratie.

 

Allerdings fordert Mehr Demokratie weitere Änderungen des Volksabstimmungsgesetzes. Mit Blick auf den Abstimmungstermin von Pro Reli schlägt der Verein vor, Volksentscheide künftig zwingend an eine Wahl zu koppeln, wenn innerhalb von acht Monaten nach Zustandekommen des Volksbegehrens eine solche stattfindet. „So könnte eine willkürliche Festlegung des Abstimmungstermins aus wahltaktischen Gründen in Zukunft verhindert werden“, erklärt Michael Efler.

 

Die Zulässigkeitsprüfung von Volksbegehren soll außerdem auf Antrag der Trägerin vorgezogen werden können. Damit wird vermieden, dass eine Initiative zuerst die nötigen 20.000 Unterschriften sammelt und erst danach für unzulässig erklärt wird.

 

Für die Übersendung der Zulässigkeitsentscheidung an Abgeordnetenhaus und Trägerin der Volksinitiative soll gesetzlich eine Frist festgelegt werden. So kann der Senat den Start eines Volksbegehrens nicht mehr künstlich verzögert, wie bei der Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ von Mehr Demokratie geschehen. „Die Möglichkeiten der Politik, Volksbegehren auszutricksen, müssen beschränkt werden“, sagt Michael Efler.

 

Hält der Senat einen Volksbegehrensantrag für unzulässig, so soll in Zukunft er das Verfassungsgericht anrufen, um dies nachzuweisen. Derzeit muss die Initiative gegen die Entscheidung des Senates Einspruch erheben. Die neue Regelung würde eine Umkehr der Beweislast zugunsten der Initiative bedeuten.

 

Zudem fordert mehr Demokratie, dass zulässige Anträge auf ein Volksbegehren im Abgeordnetenhaus behandelt werden müssen, um dem Anliegen Gehör zu verschaffen. Jetzt ist dies lediglich eine Kann-Regelung.

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