Zulässigkeitsprüfung wird zur unüberwindbaren Hürde

+++Mehr Demokratie fordert eine schnelle, verlässliche und transparente Prüfung+++

+++Seit einem Jahr wartet „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ auf die Zulassungsprüfung+++”Volksentscheid Transparenz” wartet mehr als sechs Monate+++Das neue Abstimmungsgesetz sieht eine Frist von maximal fünf Monaten vor+++

Morgen (03.07.) wartet die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ seit einem Jahr auf die Zulässigkeitsprüfung, auch der „Volksentscheid Transparenz“ ist schon seit mehr als sechs Monaten in der Prüfung. Dazu äußert sich Oliver Wiedmann, Landesvorstandsprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg:

„Die Praxis des Senats, die Zulässigkeitsprüfung immer weiter zu verschleppen, ist eine demokratische Zumutung. Mit der Verzögerungstaktik setzt der Senat das Vertrauen in die demokratischen Institutionen aufs Spiel“, so Oliver Wiedmann.

Durchschnittlich benötigt die Prüfung eines Volksbegehrens in Berlin momentan 342 Tage. Das im Juni von der rot-rot-grünen Koalition eingebrachte Abstimmungsgesetz sieht hingegen eine Frist von maximal fünf Monaten vor. Die durchschnittliche Prüfungsdauer ist somit mehr als doppelt so lang, wie das vom Senat auferlegte Zeitfenster.

Nach dem Demokratie-Verein muss es Anspruch des Senats sein, auch schon vor der Verabschiedung des neuen Abstimmungsgesetzes die Prüfung nicht in das Unermessliche auszudehnen. Mit Blick auf den Zickzack-Kurs bei der Prüfung des Volksbegehrens “Deutsche Wohnen und Co enteignen” sei davon aber nichts zu erkennen. Darüber hinaus kritisiert der Verein auch die rechtliche Bewertung des Senats. „Die Einschätzung des Innensenators, Volksbegehren dürften nicht den Senat auffordern, ein Gesetz vorzulegen, ist politisches Wunschdenken, aber rechtlich nicht haltbar“,  so Wiedmann.  Das zeige auch die Praxis in anderen Bundesländern, wo immer wieder Volksbegehren die Landesregierung auffordern, ein Gesetz vorzulegen.

 
Mehr Demokratie fordert den Senat auf, die direktdemokratischen Instrumente der Bürgerinnen und Bürger zu respektieren und die Zulässigkeitsprüfung beider Verfahren zügig abzuschließen. „Der Senat könnte das Vertrauen in die Demokratie durch eine verlässliche, schnelle und transparente Prüfung der Zulässigkeit stärken”, bekräftigt Wiedmann.

 

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