Chronik/Erfolge

  • Juni 2018 Brandenburg: Landtag beschließt Änderung der Kommunalverfassung: Die Zulässigkeitsprüfung von Bürgerbegehren liegt zukünftig nicht länger bei den Kommunalvertretungen, sondern bei den Kommunalaufsichtsbehörden. Die amtliche Kostenschätzung wird anstelle des Kostendeckungsvorschlags eingeführt. Die Briefabstimmung bei Bürgerbegehren ist wieder möglich.
  • 2016 Berlin: Reform Abstimmungsgesetz: Mehr Demokratie verhindert die geplante Verschärfung der Unterschriftenprüfung durch Überzeugungsarbeit. Die Einführung der Möglichkeit Werbung für Senatskampagnen gegen laufende Volksbegehren aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren, konnte nicht verhindert werden.
  • November 2015 Brandenburg: Erlass der Landesregierung zu Plakatwerbung für Volksbegehren: Die Initiatoren eines Volks – oder Bürgerbegehrens erhalten die Möglichkeit, ihre Plakate für sechs Monate in den Gemeinden aufzuhängen.
  • 2011/12 Brandenburg: Reform der Volksgesetzgebung (Die Senkung des Kommunal- und Landeswahlalters auf 16 Jahre, die Ausweitung des Sammelzeitraumes für Volksbegehren von vier auf sechs Monate, Einführung der Briefeintragung, Ausweitung der Eintragungsmöglichkeiten auf weitere Räumlichkeiten)
  • Mai 2011 Berlin: Verfassungsänderung für Wahlalter 16 auf Landesebene scheitert.
  • Februar 2011 Berlin: Bezirksverwaltungsgesetz wird geändert, statt 15%-Beteiligungsquorum gibt es nun ein 10%-Zustimmungsquorum.
  • März 2010 Berlin: Auf Initiative von Mehr Demokratie wird das Netzwerk Wahlalter 16 gegründet.
  • 2010 Berlin: Einführung einer Spendentransparenzregelung im Abstimmungsgesetz, wonach Spenden über 5.000 Euro während des Volksbegehrens und im Vorfeld des Volksentscheides offengelegt werden müssen. Außerdem muss nun der Senat vor Gericht gehen, wenn er ein Volksbegehren für unzulässig erklärt.
  • Dezember 2009 Berlin: Senat erklärt Volksbegehren für zulässig; wir verzichten auf die Durchführung des Volksbegehrens, da der Zeitplan nicht einzuhalten ist.
  • März 2009 Brandenburg: Start eines Aufrufs zur Einführung der freien Unterschriftensammlung bei Volksbegehren in Brandenburg.
  • November 2008 Berlin: Einreichung der Forderungen unserer Volksinitiative als Petition mit insgesamt 10.000 Unterzeichnern.
  • November 2008 Berlin: Mehr Demokratie reicht Einspruch beim Landesverfassungsgericht gegen die für unzulässig befundenen Teile des Volksbegehrens ein.
  • September 2008 Berlin: Die Innenbehörde erkennt das Volksbegehren nur in Teilen für zulässig.
  • August 2008 Berlin: Einreichung der 24.000 Unterschriften zur Beantragung eines Volksbegehrens zur Verbesserung des Wahlrechts.
  • April 2008 Berlin: Start einer Volksinitiative und eines Antrages auf Volksbegehren für ein besseres Wahlrecht.
  • Februar 2008 Berlin: Beschluss eines verbesserten Volksabstimmungsgesetzes (u.a. Informationsbroschüre + freie Unterschriftensammlung), wobei zahlreiche Mehr Demokratie-Forderungen aufgegriffen werden.
  • September 2006 Berlin: Beim Volksentscheid über die Verbesserung der Volksgesetzgebung stimmen 84% der Berliner/innen mit Ja. Dadurch wird die Berliner Verfassung geändert; Unterschriftenhürden und Quoren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid werden abgesenkt, verfassungsändernde Volksbegehren erstmals zugelassen. Auch dies wurde intensiv von Mehr Demokratie begleitet.
  • Juli 2005 Berlin: Das Berliner Abgeordnetenhaus beschließt nach jahrelangen Verhandlungen eine Verfassungsänderung, mit der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Bezirksebene zu sehr bürgerfreundlichen Bedingungen eingeführt werden. Mehr Demokratie hat diesen Prozess seit Anfang 2002 intensiv begleitet.
  • Oktober 2003: Der Landesverband Berlin-Brandenburg wird gegründet.
  • November 2001 Brandenburg: Der Landtag lehnt die Volksinitiativen ab. Mehr Demokratie verzichtet auf die Durchführung eines Volksbegehrens.
  • August 2001 Brandenburg: In Brandenburg werden jeweils über 20.000 Unterschriften für die Reform der Landesverfassung, der Kommunalverfassung sowie für eine Bundesratsinitiative zum bundesweiten Volksentscheid eingereicht.
  • Februar 1999 Berlin: Mehr Demokratie reicht ca. 34.000 Unterschriften für einen Antrag für Volksbegehren ein, mit dem die Vorschläge für eine bessere Volksgesetzgebung in den auflagenstärksten Berliner Tageszeitungen publiziert werden sollen. Der Senat lehnt dies im Juni 1999 als Umgehung des Ausschlusses verfassungsändernder Volksbegehren ab. Der Einspruch von Mehr Demokratie wird schließlich vom Berliner Verfassungsgericht abgelehnt.
  • Herbst 1997: Gründung des Landesverbandes Berlin