Hintergrund: Das Sammeln von Unterschriften ist fester Bestandteil jedes Bürger- und Volksbegehrens. Nur wenn die notwendige Anzahl an Unterschriften erreicht wird, muss sich das zuständige Parlament kümmern oder es kommt zum Bürger- oder Volksentscheid. Das sogenannte E-Collecting stellt die Möglichkeit der Abgabe von Online-Unterschriften in diesem Verfahren dar. Dieses könnte die Unterschriftensammlung für Initiativen, das Unterschreiben für Bürger/innen sowie die Prüfung der Unterschriften durch die Verwaltung erleichtern. Im Stadtstaat Bremen ist die Sammlung von Online-Unterschriften ergänzend zur analogen Sammlung bei der ersten Stufe direktdemokratischer Verfahren bereits möglich. Auch in Schleswig-Holstein wurde ein entsprechendes Gesetz bereits verabschiedet. Ein vieldiskutierter Ansatz für eine sichere technische Umsetzung ist hier die Verwendung der elektronischen Ausweisfunktion, auch eID genannt.
SPD
Antwort: Ja
Begründung: Wer zur politischen Willensbildung in Berlin beitragen will, muss dies unkompliziert und ohne bürokratische Hürden tun können. Wir wollen die Mitwirkungsrechte der Berliner:innen an politischen Prozessen stärken. Wir haben das Berliner Abstimmungsgesetz novelliert und die direktdemokratischen Verfahren vereinfacht: Mit kürzeren Fristen, schnelleren Unterschriftenprüfungen und festen Terminen. Zudem wollen wir daran arbeiten, dass Online-Eintragungen für Volks- und Bürgerbegehren ermöglicht werden.
CDU
Antwort: Nein
Begründung: Auch wenn wir Elemente der direkten Demokratie in Berlin unterstützen und fördern, halten wir die Einführung einer Online-Sammlung von Unterschriften für wenig zielführend. Das „analoge“ Sammeln von Unterschriften mag gestrig erscheinen, dient aber letztlich dem persönlichen und direkten Austausch von Argumenten. Reine Online-Kampagnen würden insbesondere populistischen Bewegungen wie den ‚Querdenkern‘ und anderen, im Netz überproportional aktiven Kreisen, diesen Begegnungs- und Begründungszwang ohne Not ersparen und die direkte Demokratie eines wesentlichen Elements berauben.
Die Linke
Antwort: Ja
Begründung: Grundsätzlich ist DIE LINKE Berlin dafür, sämtliche Interaktionen zwischen Berliner*innen und Verwaltung auch online anzubieten. Alles andere ist nicht zeitgemäß. Eine Identifikation unter Verwendung der elD oder auch im Rahmen eines qualifizierten Service-Kontos ist erstrebenswert.
Bündnis 90/Die Grünen
Antwort: Ja
Begründung: Volksbegehren sollten natürlich nicht auf Online-Befragungen reduziert werden. Kampagnen und öffentliche Diskussionen machen ihren großen demokratischen Wert aus. Das aber ist nicht an das analoge Sammeln von Unterschriften gebunden. Wenn gesichert ist, dass Menschen ohne Zugang zum Internet – aus welchen Gründen auch immer das der Fall ist – ebenfalls ihr Votum abgeben können, ist die Online-Eintragung begrüßenswert.
AfD
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FDP
Antwort: Ja
Begründung: Generell befürworten wir das in zwei Abschnitte gegliederte Volksbegehren in seiner jetzigen Form. Allerdings betrachten wir technologische Innovationen allgemein als positiv und sind überzeugt, dass die kontrollierte Ausfächerung neuer Technologien im öffentlichen Leben das Potential hat, den Lebensstandard aller zu erhöhen. Auch im Hinblick auf Volksbegehren.