Demokratie-Wahlprüfsteine zur Abgeordnetenhauswahl am 26. September 2021 in Berlin

Die folgenden Wahlprüfsteine haben wir im Vorfeld der Berliner Abgeordnetenhauswahl an alle in dieser Legislatur im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien versendet. 

Antworten der Parteien auf unsere Wahlprüfsteine

1. Sind Sie für die Einführung der Online-Eintragung bei Bürger- und Volksbegehren, ergänzend zur analogen Unterschriftensammlung?


Hintergrund: Das Sammeln von Unterschriften ist fester Bestandteil jedes Bürger- und Volksbegehrens. Nur wenn die notwendige Anzahl an Unterschriften erreicht wird, muss sich das zuständige Parlament kümmern oder es kommt zum Bürger- oder Volksentscheid. Das sogenannte E-Collecting stellt die Möglichkeit der Abgabe von Online-Unterschriften in diesem Verfahren dar. Dieses könnte die Unterschriftensammlung für Initiativen, das Unterschreiben für Bürger/innen sowie die Prüfung der Unterschriften durch die Verwaltung erleichtern. Im Stadtstaat Bremen ist die Sammlung von Online-Unterschriften ergänzend zur analogen Sammlung bei der ersten Stufe direktdemokratischer Verfahren bereits möglich. Auch in Schleswig-Holstein wurde ein entsprechendes Gesetz bereits verabschiedet. Ein vieldiskutierter Ansatz für eine sichere technische Umsetzung ist hier die Verwendung der elektronischen Ausweisfunktion, auch eID genannt.
 

SPD

Antwort: Ja

Begründung: Wer zur politischen Willensbildung in Berlin beitragen will, muss dies unkompliziert und ohne bürokratische Hürden tun können. Wir wollen die Mitwirkungsrechte der Berliner:innen an politischen Prozessen stärken. Wir haben das Berliner Abstimmungsgesetz novelliert und die direktdemokratischen Verfahren vereinfacht: Mit kürzeren Fristen, schnelleren Unterschriftenprüfungen und festen Terminen. Zudem wollen wir daran arbeiten, dass Online-Eintragungen für Volks- und Bürgerbegehren ermöglicht werden.

CDU

Antwort: Nein

Begründung: Auch wenn wir Elemente der direkten Demokratie in Berlin unterstützen und fördern, halten wir die Einführung einer Online-Sammlung von Unterschriften für wenig zielführend. Das „analoge“ Sammeln von Unterschriften mag gestrig erscheinen, dient aber letztlich dem persönlichen und direkten Austausch von Argumenten. Reine Online-Kampagnen würden insbesondere populistischen Bewegungen wie den ‚Querdenkern‘ und anderen, im Netz überproportional aktiven Kreisen, diesen Begegnungs- und Begründungszwang ohne Not ersparen und die direkte Demokratie eines wesentlichen Elements berauben.

Die Linke

Antwort: Ja

Begründung: Grundsätzlich ist DIE LINKE Berlin dafür, sämtliche Interaktionen zwischen Berliner*innen und Verwaltung auch online anzubieten. Alles andere ist nicht zeitgemäß. Eine Identifikation unter Verwendung der elD oder auch im Rahmen eines qualifizierten Service-Kontos ist erstrebenswert.

Bündnis 90/Die Grünen

Antwort: Ja

Begründung: Volksbegehren sollten natürlich nicht auf Online-Befragungen reduziert werden. Kampagnen und öffentliche Diskussionen machen ihren großen demokratischen Wert aus. Das aber ist nicht an das analoge Sammeln von Unterschriften gebunden. Wenn gesichert ist, dass Menschen ohne Zugang zum Internet – aus welchen Gründen auch immer das der Fall ist – ebenfalls ihr Votum abgeben können, ist die Online-Eintragung begrüßenswert.
 

AfD

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FDP

Antwort: Ja

Begründung: Generell befürworten wir das in zwei Abschnitte gegliederte Volksbegehren in seiner jetzigen Form. Allerdings betrachten wir technologische Innovationen allgemein als positiv und sind überzeugt, dass die kontrollierte Ausfächerung neuer Technologien im öffentlichen Leben das Potential hat, den Lebensstandard aller zu erhöhen. Auch im Hinblick auf Volksbegehren.

 

2. Sind Sie für die Absenkung des Zustimmungsquorums beim Volksentscheid auf 20 Prozent?


Hintergrund: Nach Artikel 63 Abs. 1 der Berliner Landesverfassung gilt ein Volksentscheid (zu einfachgesetzlichen Regelungen) als angenommen, wenn eine Mehrheit der Teilnehmer/innen und zugleich mindestens ein Viertel der zur Abgeordnetenhauswahl Wahlberechtigten zustimmt. Dieses sogenannte Zustimmungsquorum beim Entscheid liegt in den anderen beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen lediglich bei 20 Prozent. In Bayern existiert bei einfachgesetzlichen Volksentscheiden überhaupt kein Zustimmungsquorum - und das bei bereits sechs von Bürger/innen und Initiativen von unten initiierten Volksentscheiden, die seit 1968 stattgefunden haben.
 

SPD

Antwort: Nein

Begründung: Direkte und repräsentative Demokratie sind wichtige Instrumente politischer Willensbildung. Beides  darf  nicht  gegeneinander  ausgespielt werden. Als wichtiger Schritt zur Stärkung der direkten Demokratie haben wir in dieser Legislaturperiode das Berliner Abstimmungsgesetz novelliert. Das neue Abstimmungsgesetz vereinfacht die direktdemokratischen Verfahren – sowohl für die Initiator:innen von Volksentscheiden als auch für die Behörden. Nach derzeitigem Stand streben wir jedoch keine Absenkung des Zustimmungsquorums an.

CDU

Antwort: Nein

Begründung: Wir unterstützen Elemente der direkten Demokratie. Die Höhe des Quorums muss so festgesetzt sein, dass der Anteil der zustimmenden Wahlberechtigten auch bei Abgeordnetenhauswahlen eine ausreichende politische Relevanz hätte. Vergangene Volksentscheide haben gezeigt, dass das derzeitige Quorum von 25 Prozent erreichbar ist.

Die Linke

Antwort: Ja

Begründung: Wobei wir nicht nur für eine Senkung des Zustimmungsquorums, sondern für dessen Abschaffung sind. Die vergangenen Volksentscheide in Berlin haben gezeigt, dass diese Mindestbeteiligung unter den gegebenen Bedingungen nur erreicht werden kann, wenn diese zeitgleich mit Wahlen stattfinden. Wir wollen, dass Volksentscheide auch gesondert eine echte Chance haben. Außerdem führen Zustimmungsquoren zu einer asynchronen Mobilisierung, die demokratiepolitisch fragwürdig ist.

Bündnis 90/Die Grünen

Antwort: Ja

Begründung: Wir wollen, dass sich Berlin hier an Bayern, Hessen und Hamburg orientiert.

AfD

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FDP

Antwort: Nein

Begründung: Generell halten wir das bestehende Zustimmungsquorum von 25 % für angemessen und sprechen uns in unserem Wahlprogramm aktuell nicht für eine Senkung dessen aus. Allerdings tun wir dies in dem Bewusstsein, dass Bürgerbeteiligung als Grundpfeiler einer aktiven Zivilgesellschaft permanenten Veränderungen unterworfen ist und sich daher im Hinblick auf die Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Bürgerbegehren keine Ewigkeitsansprüche stellen lassen.

 

 

3. Sind Sie für die Einführung eines Referendums, wenn Gesetze, die durch Volksentscheide zustande gekommen sind, durch das Abgeordnetenhaus geändert werden sollen?


Hintergrund: Das sogenannte fakultative Referendum bezieht sich auf bereits getroffene Parlamentsbeschlüsse. In Deutschland gibt es das fakultative Referendum in Hamburg und Bremen. In Sachsen und Thüringen wird es seit kurzem unter dem Begriff „Volkseinwand“ rege diskutiert. Mit dem fakultativen Referendum erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Art Vetorecht. In Berlin könnte sich das fakultative Referendum zum Beispiel anbieten, um den Bürger/innen bei Änderungen von per Volksentscheid beschlossenen Gesetzen ein solches Vetorecht einzuräumen. Änderungsgesetze würden so eine stärkere Legitimation erhalten (wenn sie das Veto „überstehen“), mögliche neu aufkommende Konflikte würden von Beginn an befriedet. Die Debatte um die Bebauung des Tempelhofer Feldes zeigt, dass diese Überlegungen nicht nur von theoretischer, sondern auch von praktischer Relevanz sind.
 

SPD

Antwort: Nein

Begründung: Nach derzeitigem Stand streben wir kein fakultatives Referendum für Berlin an.

CDU

Antwort: Ja

Begründung: Wir setzen uns dafür ein, dass das Berliner Abstimmungsgesetz zukünftig um die Möglichkeit einer Volksbefragung ergänzt wird, deren Anwendungsbereich allerdings strikt begrenzt wird auf die Änderung oder Aufhebung von Volksentscheiden bzw. durch Volksentscheide zustande gekommenen Gesetzen. Eine solche Befragung sollte frühestens fünf Jahre nach einem Volksentscheid möglich sein und nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Abgeordnetenhauses ihr zustimmen.

Die Linke

Antwort: Ja

Begründung: Auch wenn „Bevölkerungsbeteiligung von oben" grundsätzlich abzulehnen ist, ist ein Einspruchsreferendum zur Absicherung einmal durch Volksgesetzgebung getroffener Entscheidungen wertvoll. Hierdurch wird sichergestellt, dass auch bei sich ändernden Mehrheiten die Entscheidungen durch dieselbe Gesetzgebungsinstanz getroffen werden wie die ursprüngliche.

Bündnis 90/Die Grünen

Antwort: Ja

Begründung: Die Änderung des Tempelhofer Feld-Gesetzes durch den Senat hat eindrücklich gezeigt, dass leider der Respekt des Parlaments vor einem „Volksgesetz“, das mit sehr viel mehr Aufwand und Diskussion zustande gekommen ist als die meisten Gesetze im Parlament, gering ist – vor allem, wenn es den Senatsplänen zuwiderläuft. Das Einspruchsreferendum ist ein Mittel dagegen.

AfD

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FDP

Antwort: Nein

Begründung: Das fakultative Referendum stärkt den Volksgesetzgeber auf Kosten des Parlaments und könnte damit gegen die Demokratievorstellungen des Grundgesetzes, Art. 20 Abs.1 und 2, 28 Abs. 1 GG, und der Verfassung von Berlin verstoßen. Wir sehen die primäre Quelle legitimer Entscheidungen im Parlament und sprechen uns daher für die bestehende Regelung aus.

 

4. Sind Sie für die Verankerung und stärkere Nutzung von losbasierten Bürgerräten?


Hintergrund: Losbasierte Bürgerräte sind ein neues Element der Bürgerbeteiligung. Das Besondere an Bürgerräten ist, dass die Teilnehmenden zufällig aus der Bevölkerung ausgelost werden. In einem Bürgerrat erlangen die Teilnehmenden durch Expertinnen und Experten das Wissen, das zur Formulierung von politischen Handlungsempfehlungen notwendig ist. Die Aufgabe eines Bürgerrates ist es, Lösungen für politische Probleme vorzuschlagen. Diese Empfehlungen werden meist in Form eines Bürgergutachtens dem jeweils zuständigen Parlament oder Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Da Bürgerrat-Mitglieder nicht gewählt werden und somit kein Mandat aus der Bevölkerung besitzen, sind deren Empfehlungen formal unverbindlich. Nachdem in der laufenden Legislaturperiode bereits drei losbasierte Bürgerräte auf Bundesebene durchgeführt wurden und auch in Berlin ein Klimabürgerrat per Volksinitiative angestoßen wurde, steht die Frage nach der Institutionalisierung dieses Beteiligungsinstrumentes im Raum. Dafür setzen wir uns ein. Bei einer institutionellen Verankerung sind u.a. folgende Fragen zu klären: Wie und von wem kann ein Bürgerrat ausgelöst werden? Welche Standards gelten bei der Durchführung? Sollte es eine Befassungspflicht mit den Ergebnissen im Abgeordnetenhaus geben?
 

SPD

Antwort: Ja

Begründung: Die Berliner SPD will weiterhin die Mitwirkungsrechte der Berliner:innen stärken. Daher unterstützen wir die Bezirke bei der Einrichtung neuer Beteiligungsformate wie beispielsweise von Stadteilkonferenzen und Bürgerräten. Solange auf die Besetzung von Bürgerräten auf gleichberechtigte Teilhabe im Sinne der Geschlechterparität, aber auch im Hinblick auf andere Faktoren wie Alter, Migrationserfahrung, Beeinträchtigung etc. geachtet wird, unterstützen wir den verstärkten Einsatz von losbasierten Bruderräten und fördern sie.

CDU

Antwort: Enthaltung

Begründung: Die derzeit auf Bundesebene und in anderen Bundesländern gesammelten Erfahrungen wollen wir auswerten und dann im Einzelfall entscheiden. Grundsätzlich stehen wir dem Zufallsprinzip in Zusammenhang mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung eher skeptisch gegenüber.

Die Linke

Antwort: Ja

Begründung: Ein Bürgerrat sollte auf der Berliner Landesebene entweder durch einen Senatsbeschluss oder durch einen Abgeordnetenhausbeschluss ausgelöst werden und selbstverständlich von „unten" z.B. durch eine Volksinitiative eingebracht werden. Dies ist auch so geschehen beim Klimabürger:innerat. Alle Durchführungsstandards hier aufzuführen, würde zu weit führen. Daher verweisen wir auf einen Beschluss der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus zum Klima-Bürger:innenrat, der übertragbar auf andere Bürgerräte ist: https://www.linksfraktion.berlin/themen/th/energie-und-klima/detail/news/linksfraktion-setzt-sich-fuer-klimabuerger-innenrat-ein. Zusätzlich sollte es auch eine Befassungspflicht mit den Ergebnissen geben.

Bündnis 90/Die Grünen

Antwort: Ja

Begründung: Die Bürger*innenräte sind ein sehr geeignetes Instrument zum Aushandeln von Interessen und Zielkonflikten. Sie ergänzen als deliberatives Element die Arbeit der Parlamente, die von Parteien geprägt ist, und die direkte Demokratie, die Alternativen formuliert. In Berlin wurde der Klimabürger*innenrat durch eine Volksinitiative, also direktdemokratisch eingefordert. Beide Räte ergänzen Abstimmungsprozesse in Parlament und Senat.

AfD

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FDP

Antwort: Ja

Begründung: Wir sind überzeugt, dass durch neue Instrumente der Beteiligung die Demokratie auch außerhalb von Wahlen an Qualität gewinnt. Adressat und Auftraggeber für mehr Bürgerbeteiligung sind die Parlamente, etwa durch die Möglichkeit der Bürgerberatung durch Hausparlamente, die Erweiterung des Petitionsrechts um das „Bürgerplenarverfahren“ oder durch per Zufallsauswahl besetzte Bürgerräte. Stets muss dabei unmissverständlich klargestellt sein, dass nur das Parlament legitimierte Entscheidungen trifft.

 

 

5. Sind Sie für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei den Abgeordnetenhauswahlen?


Hintergrund: Ein großes Thema vor jeder Wahl ist das „richtige“ Wahlalter. Wie in den meisten Bundesländern können auch in Berlin bereits 16-Jährige an Kommunalwahlen teilnehmen. In Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein sind 16- und 17-Jährige auch bei Landtagswahlen wahlberechtigt. Wir fordern, das aktive Wahlalter auch bei Abgeordnetenhauswahlen auf 16 Jahre zu senken. Denn die Themen der Zukunft sollten von denen mitbestimmt und mitgestaltet werden, die in ihr leben.
 

SPD

Antwort: Ja

Begründung: Berlin ist eine Stadt für alle Generationen. Wir stehen daher für eine Gesellschaft, in der die Erfahrungen der Älteren und die Zukunftsvisionen der Jungen gleichermaßen gelten - dies gilt auch und gerade für die politische Willensbildung. Die SPD traut den jungen Berliner:innen zu, ihren eigenen Weg der politischen Selbstfindung zu gehen, Verantwortung für andere zu übernehmen und ihre Zukunft aktiv mitzugestalten. Deshalb setzen wir uns für aktives Wahlrecht ab 16 Jahren ein.

CDU

Antwort: Nein

Begründung: Die Absenkung des Wahlalters sehen wir kritisch. Es hat sich aus unserer Sicht bewährt, Wahlrecht und Volljährigkeit miteinander zu verknüpfen. Wir halten es für sinnvoller, die Jugendlichen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld in der Familie, in der Schule oder im Verein auf ihr Leben als mündige Bürger vorzubereiten. Dazu können Projekte, wie die schon lang bekannte Schülervertretung, einen wichtigen Beitrag leisten.

Die Linke

Antwort: Ja

Begründung: -

Bündnis 90/Die Grünen

Antwort: Ja

Begründung: Der Jugend gehört die Zukunft – sie muss darüber mitbestimmen können, wie sie aussehen wird. Deshalb wollen wir das Wahlrecht berlinweit auch für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und für die Bezirksverordnetenversammlung auf 14 Jahre absenken. Wer ab 14 Jahre als strafmündig gilt, muss auch wählen dürfen.

AfD

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FDP

Antwort: Ja

Begründung: Die FDP will das aktive Wahlalter auch auf Landesebene auf 16 Jahre absenken. Außerdem wollen wir in allen Bezirken Kinder- und Jugendparlamente mit Rechten und Befugnissen zur Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber den Bezirksverordnetenversammlungen einrichten.

 

6. Sind Sie dafür, dass alle dauerhaft in Berlin lebenden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit das Wahl- und Abstimmungsrecht erhalten?


Hintergrund: In der Bundesrepublik Deutschland haben bislang nur EU-Bürgerinnen und -Bürger nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union das Recht, sich aktiv und passiv an Kommunal- und Europawahlen zu beteiligen. Mehr Demokratie tritt dafür ein, dass das Wahlrecht auf allen Ebenen, also bei Bezirks- und Abgeordnetenhauswahlen, an den Wohnort und nicht an die Staatsbürgerschaft gekoppelt wird. Allen dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen sollte ein aktives und passives Wahlrecht eingeräumt werden. Menschen, die jahrelang in Deutschland leben, sollten auch das Recht erhalten, die politische Situation in ihrem Arbeits- und Lebensumfeld mitbestimmen zu können. In Luxemburg sind beispielsweise seit 2003 auch Nicht-Luxemburger/innen aktiv wahlberechtigt, darunter auch Nicht-EU-Bürger/innen, die zum Zeitpunkt der Eintragung in die Wählerverzeichnisse seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg leben. Auch wenn diese Frage auf Bundesebene entschieden wird, ist es uns wichtig, Positionen von allen Parteien auch auf Landesebene einzuholen. Gerade in Berlin leben zahlreiche Menschen, die kein Wahlrecht haben und dennoch dauerhaft hier leben.
 

SPD

Antwort: Ja

Begründung: Damit alle Menschen an kommunalen Entscheidungen teilhaben können, werden wir uns im Bund und im Land dafür einsetzen, dass das kommunale Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger:innen, die in Berlin wohnen, eingeführt wird und sie das aktive und passive Wahlrecht auf Kommunalebene erhalten. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Berliner:innen bei Volksentscheiden mitwirken können. Dies bezieht auch die Teilnahme an Bürgerentscheiden mit ein.

CDU

Antwort: Nein

Begründung: Ein Kommunalwahlrecht für EU-Ausländer bei den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung existiert bereits. Ein allgemeines kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer lehnt die CDU Berlin ab. Stattdessen werben wir bei denen, die schon über Jahre bei uns leben, arbeiten und gut integriert sind, dass sie die Möglichkeit nutzen, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen. Sie bringt die vollen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten, mithin auch das Wahlrecht auf kommunaler wie auch auf Landes- und Bundesebene.

Die Linke

Antwort: Ja

Begründung: Wir wollen eine Mitbestimmungsmöglichkeit für alle von den Wahlen und Abstimmungen betroffenen Personen. Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob diese Frage für Berlin zwingend auf Bundesebene entschieden werden muss. Wir streben an, auch zu dieser Vorfrage eine Klärung zu erreichen.

Bündnis 90/Die Grünen

Antwort: Ja

Begründung: Das Abstimmungsrecht könnte, da es sich nicht um eine Wahl gemäß GG Art. 20 handelt (und zum „Volk“ mittlerweile ohnehin die auf kommunaler Ebene wahlberechtigten EU-Bürger*innen gehören), nach unserer Auffassung durch eine Verfassungsänderung auf Landesebene allen Einwohner*innen gegeben werden. Wir vertreten schon lange die Position in all unseren Wahlprogrammen, dass das Wahlrecht Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ab einem Aufenthalt von 5 Jahren zugestanden werden muss.

AfD

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FDP

Antwort: Nein

Begründung: Die FDP sieht das Wahlrecht nicht als Mittel der Integration. Um die Akzeptanz der Bürger für solche Maßnahmen zu gewinnen, halten wir zunächst die Schaffung eines Einwanderungsgesetzes für erforderlich. Wir wollen jedoch, dass die Verwaltung aktiv und mit Informationen auf die Menschen zugeht, die die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Wir setzen uns für die Ermöglichung von Mehrstaatlichkeit und die Beschleunigung der Einbürgerung ein.