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Abgeordnetenhauswahl: Welche Aussichten haben Beteiligung und Transparenz in der nächsten Wahlperiode?

Wir haben uns die Wahlprogramme der Parteien angeschaut, die nach der Abgeordnetenhauswahl Regierungsverantwortung tragen könnten, und analysiert, was die realistischen Regierungsszenarien für direkte Demokratie, Bürgerbeteiligung und Informationsfreiheit in Berlin bedeuten würden.

 

Szenario 1: Linke-Grüne-SPD

Diese Regierungskonstellation gab es bereits von 2016 bis 2023 und ist Stand Anfang August das wahrscheinlichste Szenario. Bei den letzten beiden rot-grün-roten Koalitionen stellte die SPD die Regierende Bürgermeisterin bzw. den Regierenden Bürgermeister. Bleibt es beim Ergebnis der aktuellen Umfragen, würde Die Linke stärkste Kraft und hätte Anspruch auf den Posten der Regierenden Bürgermeisterin .

Die Konstellation hätte die meisten inhaltlichen Übereinstimmungen: Die Linke spricht sich klar für mehr direkte Demokratie und Beteiligung aus, die Grünen nennen hierzu mehrere konkrete Vorschläge in ihrem Wahlprogramm und auch die SPD schlägt einzelne Lösungen vor.

Die Linke möchte Quoren für Volksbegehren senken, das Zustimmungsquorum abschaffen, digitale, datenschutzkonforme Unterschriftensammlungen ermöglichen, etwa per eID, die für Volksentscheids zulässigen Themen erweitern - u. a. zu Tarifen öffentlicher Unternehmen und Abgaben - und bei Privatisierungen einen Volksentscheid verpflichtend machen (S. 299). „Volksentscheide von oben“ lehnt sie ab. Hinzu kommt ein Einspruchsreferendum, mit dem vom Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetze „mit einem niedrigen Unterschriftenquorum" einem Volksentscheid unterzogen werden können sollen (auch: fakultatives Referendum).

Im Bereich dialogische Beteiligung schlägt sie einen dauerhaft gelosten Bürger*innendialog samt Bürgerdialog-Gesetz mit vorgesehener Befassungspflicht des Abgeordnetenhauses sowie eine Servicestelle für Bürgerbeteiligung (S. 299 f.) vor.

Beim Wahlrecht will Die Linke das Wahlrecht für Menschen ohne deutschen Pass ermöglichen, Sperrklauseln abschaffen und eine Ersatzstimme einführen, die Unterschriftenhürden für die Zulassung von Wahlvorschlägen absenken und die Einführung einer integrierten Stichwahl in Wahlkreisen prüfen (S. 300).

Um Reformen in diesen und anderen Bereichen anzugehen, die Verfassungsänderungen betreffen, soll eine Kommission Vorschläge „zur Reform der Berliner Verfassung“ erarbeiten (S. 301). Die Förderung von Demokratie- und Antidiskriminierungsprojekten will Die Linke über ein Demokratiefördergesetz absichern (S. 270).

Beim Informationsfreiheitsrecht will sie das Informationsfreiheitsgesetz durch ein Transparenzgesetz ersetzen, orientiert an unserem Entwurf des Volksentscheids Transparenz; dabei will sie „auf Bereichsausnahmen verzichten", landeseigene Unternehmen einbeziehen und stellt klar, dass der Schutz kritischer Infrastruktur „nicht als Vorwand dienen" darf, das Informationsrecht einzuschränken (S. 287).

Die Grünen fordern ebenfalls ein fakultatives Referendum, sie möchten die Hürden direktdemokratischer Instrumente „kritisch prüfen und so weit wie möglich abbauen“, Bürgerentscheide auf Bezirksebene verbindlich machen und geloste Bürgerräte nutzen (alle S. 174). Beim Wahlrecht sind sie für die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre sowie für das Wahlrecht für Menschen ohne deutschen Pass (S. 173). Hinzu kommt der Schutz der Resilienz demokratischer Institutionen (S. 174) und der Ausbau von mein.berlin.de als Open-Source-Plattform (S. 177).

Die SPD nennt als demokratiepolitische Reformen die Weiterentwicklung der Beteiligungsplattform „Mein Berlin“, Vor-Ort-Dialoge und die Absicherung der Büros für Bürgerbeteiligung sowie ein Demokratiefördergesetz (S. 29), ein Kinder- und Jugendparlament auf Landesebene (S. 39), ein Paritätsgesetz (S. 47), ein Portal „Berlin besser machen“ (S. 61) sowie Bürgerbeteiligung und öffentliche Anhörungen zu Verwaltungsentscheidungen (S. 62). Deutlich wird die SPD beim Thema Informationsfreiheit. Sie will ein „umfassendes Transparenzgesetz“ mit zentralem Portal und der Leitlinie „Open by default“ (S. 62) schaffen, auch wenn sie in der aktuellen Koalition zunächst Informationsrechte eingeschränkt hat.
Nicht adressiert werden allerdings direktdemokratische Instrumente oder geloste Bürgerräte. Den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ deutet die SPD lediglich als Rückenwind für die eigene Wohnungspolitik (S. 21), gibt allerdings keine klare Umsetzungszusage.

Schnittmengen

Vergleicht man die Programme, ergeben sich einige Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede bei der konkreten Ausgestaltung. Bei der direkten Demokratie liegen Linke und Grüne am nächsten beieinander: Beide wollen Volksentscheide verbindlich umsetzen und sie mit einem fakultativen Referendum davor schützen, dass das Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetze nachträglich aushebelt. Die SPD macht hier keine klaren Aussagen.

Beim Thema Beteiligung gibt es erneut Schnittmengen zwischen Linke und Grünen: Beide wollen geloste Bürgerräte fest verankern. Die SPD setzt dagegen eher auf Beteiligungsplattformen und Vor-Ort-Dialoge; geloste Bürgerräte kommen in ihrem Programm nicht vor.

Bei der Informationsfreiheit ist die Schnittmenge am größten: Grüne und Linke haben als Oppositionsfraktionen bereits einen gemeinsamen Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz eingebracht (Drs. 19/1014, zweite Lesung im März 2026)[5], orientiert an der Initiative „Volksentscheid Transparenz" und am Hamburger Vorbild. Zwar fordert auch die SPD ein Transparenzgesetz, jedoch hatte die Koalition sich bereits in dieser Wahlperiode ein entsprechendes Gesetz vorgenommen, aber die Informationsfreiheit durch Änderung des UFG zuletzt eingeschränkt. Der Ausbau der Transparenz würde durch die Regierungsbeteiligung von Linken und Grünen wieder deutlich wahrscheinlicher. Zudem sprechen sich alle drei Parteien für ein Landesdemokratiefördergesetz aus.

Abzuwarten bleibt natürlich, ob die Koalition überhaupt zustande kommt: Die SPD wäre zum ersten Mal nur dritte Kraft und müsste eine Regierende oder einen Regierenden der Linken oder der Grünen akzeptieren. Großes Konfliktpotenzial besteht bei der Frage der Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne.

Szenario 2: CDU-Grüne-SPD

Was passiert, wenn Linke, Grüne und SPD sich nicht einigen? Das zweite Szenario umfasst eine Koalition aus CDU, Grünen und SPD, die es auch bereits in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg gab.

Der Berliner CDU dient Bürgerbeteiligung vor allem als Werkzeug der Stadtplanung („digitaler Zwilling“, S. 36) und zur besseren Vernetzung der Kinder- und Jugendparlamente (S. 64). Entscheidend für sie ist, dass das „unübersichtliche Geflecht“ aus Beteiligungsformaten, Beauftragten- und Beirätestrukturen geprüft und vereinfacht (S. 88), also tendenziell reduziert werden soll. Bei Transparenz ist die einzige programmatische Aussage, Offenlegungspflichten dort zu überprüfen, wo sie Sicherheitsrisiken schaffen (S. 14), was mit der Einschränkung der Informationsfreiheit in der aktuellen Wahlperiode bereits geschehen ist. Zu Volksbegehren-Quoren, Transparenzgesetz oder Wahlalter äußert sich das Programm nicht. Die CDU spricht sich für die Randbebauung des Tempelhofer Feldes (S. 36/38) aus.

Schnittmengen

Grüne und CDU haben in Berlin bisher noch nicht miteinander regiert. Bei einer Betrachtung der Themen wird klar, weshalb: Die Grünen sind für eine Mobilitätswende, ein klimaneutrales Berlin und gegen den Ausbau der A100 (S. 90). Die CDU will den Radverkehrsplan und das Vorrangnetz überprüfen (S. 71), neue Radwege nur dort bauen, wo sie aus ihrer Sicht nötig sind (S. 72) und ist für den Ausbau der A100 (S. 69). Außerdem setzt sich die CDU für Neubau auf dem Tempelhofer Feld ein und ist strikt gegen die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne (S. 31, auch S.41). Die Grünen wollen den bereits beschlossenen Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ weiter vorantreiben und unterstützen die Initiative (S. 48).

Auch im Bereich der direkten Demokratie gibt es keine Überschneidung. Die CDU hat wiederholt eine Volksbefragung „von oben" vorgeschlagen — zuletzt mit dem Ziel, ein per Volksentscheid beschlossenes Gesetz noch einmal zur Abstimmung zu stellen [6][7]. Die Grünen lehnen diese Variante von oben ab und setzen auf Instrumente von unten (u. a. das fakultative Referendum, S. 174).

Fazit: 

Die Weiterentwicklung der direkten Demokratie wäre in Szenario 1 am wahrscheinlichsten. Linke und Grüne wollen Quoren senken und das fakultative Referendum einführen. Auch wenn es für eine Verfassungsänderung wohl der Zustimmung der CDU bedarf, bestünde eine Chance, dass Quoren gesenkt und direkte Demokratie weiterentwickelt wird. Die SPD müsste bei einigen Punkten wohl noch überzeugt werden. Bei der Forderung nach einem Transparenzgesetz sind sich programmatisch alle drei Parteien einig.

Szenario 2 bliebe hinter dem Reformpotenzial von Rot-Grün-Rot zurück. Die CDU will Beteiligungsstrukturen eher abbauen, äußert sich zu keiner der zentralen Forderungen – weder zu Quoren noch zu einem Transparenzgesetz – und stellt sich mit der geplanten Bebauung des Tempelhofer Feldes gegen einen erfolgreichen Volksentscheid. Die Grünen müssten entsprechende Vorschläge in den Verhandlungen gegen eine deutlich stärkere CDU durchsetzen, deren Vorstellungen von Bürgerbeteiligung ihren eigenen diametral entgegenstehen. Substanzielle Fortschritte für die direkte Demokratie wären in dieser Koalition also kaum zu erwarten.

 

Quellen:

Wahl- bzw. Regierungsprogramme 2026

[1] SPD Berlin: „Wieder Berlin". Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2026.
URL: https://spd.berlin/media/2026/06/SPD_Berlin_Wahlprogramm_20260521-v3-4.pdf (zuletzt abgerufen am 17.07.2026).
Verwendete Stellen:

  • Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen" (als Rückenwind für die Wohnungspolitik) (S. 21)

  • Beteiligungsplattform „Mein Berlin", Büros für Bürgerbeteiligung, Demokratiefördergesetz (S. 29)

  • Kinder- und Jugendparlament auf Landesebene (S. 39)

  • Paritätsgesetz (S. 47)

  • Portal „Berlin besser machen" (S. 61)

  • Bürgerbeteiligung/öffentliche Anhörungen zu Verwaltungsentscheidungen sowie „umfassendes Transparenzgesetz" mit zentralem Portal, „Open by default" (S. 62)

[2] Bündnis 90/Die Grünen Berlin

Landeswahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2026.
https://gruene.berlin/fileadmin/BE/lv_berlin/files/Wahlprogramm_2026_Online.pdf (zuletzt abgerufen am 17.07.2026).
Verwendete Stellen:

  • Wahlalter: Absenkung auf 16 reklamiert, Forderung ab 14; Wahlrecht für Menschen ohne deutschen Pass (S. 173)

  • Kapitel „Beteiligung für alle ermöglichen": fakultatives Referendum, Abbau der Hürden direktdemokratischer Instrumente, verbindliche Bürgerentscheide auf Bezirksebene, gelose Bürgerräte sowie „Resilienz demokratischer Institutionen stärken" (Kapitel S. 173–175)

  • Ausbau von mein.berlin.de als Open-Source-Plattform (S. 177)

  • Volksentscheid DW enteignen (S. 48); Tempelhofer Feld (S. 65)

  • Demokratiefördergesetz (S. 172)

[3] CDU Berlin: „Berlin wird." Regierungsprogramm 2026–2031.
URL: https://berlin-wird.de/image/uploads/data/regierungsprogramm2026_2031.pdf (abgerufen am 17.07.2026).
Verwendete Stellen:

  • Offenlegungspflichten überprüfen (bei Sicherheitsrisiken) (S. 14)

  • Bürgerbeteiligung via „digitaler Zwilling"; Randbebauung des Tempelhofer Feldes (S. 36, Tempelhof auch S. 38)

  • Kinder- und Jugendparlamente besser vernetzen (S. 64)

  • Vereinfachung/Verschlankung von Beteiligungsformaten, Beauftragten- und Beirätestrukturen (S. 88)

[4] Die Linke Berlin: „Berlin bezahlbar machen. Für eine rote Metropole." Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2026
URL: https://dielinke.berlin/fileadmin/download/2026/0106_Wahlprogramm_LVB_A5.pdf
(abgerufen am 03.08.2026).
Kapitel 21 „Inneres", S. 286–302 (verwendete Stellen: S. 287, 299–301).

  • Geloster Bürger*innendialog, Bürgerdialog-Gesetz (Befassungspflicht des Abgeordnetenhauses), Servicestelle für Bürgerbeteiligung (S. 299 f.)

  • Quoren für Volksbegehren senken (auch verfassungsändernde), Zustimmungsquorum abschaffen, digitale Unterschriftsverfahren (eID), Erweiterung der Volksentscheid-Themen (Tarife/Abgaben), Volksentscheid-Pflicht bei Privatisierung, Ablehnung von „Volksentscheiden von oben", Einspruchsreferendum (S. 299 f.)

  • Wahlrecht für Menschen ohne deutschen Pass, Abschaffung der Sperrklauseln (S. 300)

  • Kommission zur Reform der Berliner Verfassung (S. 301)

  • Ersetzung des Informationsfreiheitsgesetzes durch ein Transparenzgesetz (ohne Bereichsausnahmen, inkl. landeseigener Betriebe, kritische Infrastruktur kein Vorwand) (S. 287)

  • Demokratiefördergesetz (S. 270, Kapitel 19)

 

Weitere im Artikel verwendete Quellen

Von: Leonard Homburger

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