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Berlin: Bürgerentscheid zu Kudamm-Bühnen scheitert am Quorum

Der am Sonntag durchgeführte Bürgerentscheid zum Erhalt der beiden Kudamm-Theater scheiterte am Beteiligungsquorum. Es muss nicht nur eine Mehrheit mit JA stimmen, sondern es ist auch eine Mindestbeteiligung von 15 Prozent vorgeschrieben. Hier zeigt sich wieder einmal die Absurdität eines Beteiligungsquorums. Die Beteiligung lag mit 13,68 Prozent knapp drunter. Nur wenige NEIN-Stimmen hätten den Bürgerentscheid über das die Mindestbeteiligung heben und somit den Bürgerentscheid zum Erfolg verhelfen können. Die NEIN-Seite fühlt sich somit aufgefordert, der Abstimmung fern zu bleiben. Das  Verhältnis von JA- und NEIN-Stimmen fiel mit 90,54 Prozent dementsprechend eindeutig zugunsten der JA-Stimmen aus.

Vier von acht Bürgerentscheiden scheiterten bisher vier am Beteiligungsquorum. Bürgerentscheide werden nach der Reform des Bezirksverwaltungsgesetzes, welche vermutlich noch im Januar beschlossen wird, nicht mehr einem Beteiligungsquorum sondern einem Zustimmungsquorum unterliegen. Das Problem verzerrter Abstimmungsergebnisse wird dann zwar abgeschwächt aber nicht aus der Welt geschafft. Quoren führen generell dazu, dass die NEIN-Seite sich ermutigt fühlt, der Abstimmung fern zu bleiben. Und das grundsätzliche Problem wird damit nicht gelöst. Von den Auswirkungen eines Bürgerentscheids sind oftmals nur Teile des Bezirks betroffen. Teilweise geht es nur um Kiez-Angelegenheiten. Das Quorum bezieht sich aber auf alle Abstimmungsberechtigten des Bezirks. Unterhalb der Bezirksebene existieren jedoch keine Bürgerentscheide. Auch aus diesem Grunde sollte generell von einem Quorum bei Bürgerentscheiden Abstand genommen werden. Wie bei Wahlen sollten die entscheiden, die sich an der Abstimmung beteiligen, und nicht diejenigen, welche zuhause bleiben.

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