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Berlin: Kleine Reform bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden

Zur Reform des Bezirksverwaltungsgesetzes in Berlin wurde am heutigen Montag im Innenausschuss und am kommenden Donnerstag (27. Januar) im Abgeordnetenhaus Gesetzentwürfe der Regierungskoalition und der Fraktion der Grünen abgestimmt. Die Reform des Gesetzes beinhaltet auch Änderungen bei den Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Der rot-rote Entwurf wäre unterm Strich ein kleiner Fortschritt für die direkte Demokratie in den Berliner Bezirken. Die wirklich wichtigen Fragen bleiben jedoch unberührt. Bürgerentscheide werden weiterhin nur sehr eingeschränkt rechtlich verbindlich sein. Das bedauern wir. Der Gesetzentwurf der Grünen sehe dagegen eine erhöhte Verbindlichkeit von Bürgerentscheiden vor.

Keiner der neun Bürgerentscheide, die bisher in Berlin stattgefunden haben, war in vollem Umfang rechtsverbindlich. Mehr Demokratie hatte mit einem Aufruf und einer Unterschriftensammlung die Einführung verbindlicher Bürgerentscheide gefordert. Zudem setzte der Verein sich für eine Abschaffung des Abstimmungsquorums beim Bürgerentscheid ein. Nach dem rot-roten Entwurf soll das bestehende 15-prozentige Beteiligungsquorum nun in ein zehnprozentiges Zustimmungsquorum umgewandelt werden. Bei einem Bürgerentscheid müssten demnach nicht mehr 15 Prozent aller Wahlberechtigten eines Bezirkes teilnehmen, damit er gültig ist, sondern zehn Prozent zustimmen. Die Ummünzung des Quorums würde sich positiv auf die Praxis auswirken. Bisher sind vier der neun Bürgerentscheide am 15-prozentigen Beteiligungsquorum gescheitert. Bei einem zehnprozentigen Zustimmungsquorum wären es nur zwei gewesen.

Positiv bewerten wir zudem den im rot-roten Entwurf geplanten Ausbau der Beratung für Bürgerbegehren. Künftig können sich Initiatoren durch das Bezirksamt über die rechtliche Verbindlichkeit des Bürgerentscheids aufklären lassen. Auch den Wählern soll diese Information durch die Abstimmungsunterlagen zugänglich gemacht werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, eine Spendentransparenz-Regelung für Bürgerbegehren einzuführen. Demnach sollen Spenden ab 5.000 Euro offengelegt werden. Dies hatte auch Mehr Demokratie gefordert.

Förderlich auf die Bürgerbeteiligung in den Bezirken würde sich laut Mehr Demokratie auch die Senkung des Quorums beim Einwohnerantrag auswirken. Mussten bisher ein Prozent der Einwohner eines Bezirkes dafür unterzeichnen, so sollen es nach dem Gesetzentwurf von SPD und Linke künftig nur noch 1.000 sein. Zudem sollen in allen öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlungen Einwohnerfragestunden stattfinden. Bisher war dies lediglich eine Kann-Regelung.

Kritisch beurteilen wir die von Rot-Rot geplante Abschaffung der Stichfrage beim Bürgerentscheid. Demnach wird bei konkurrierenden Vorlagen künftig nicht mehr die Stichfrage über Sieg oder Niederlage entscheiden. Das sogenannte „doppelte Ja“ bleibt jedoch erhalten. Es ermöglicht den Abstimmenden, beiden Vorlagen zuzustimmen. Das kann dann sinnvoll sein, wenn beide Reformvorschläge besser sind, als der Status quo. Zudem verhindert das 'doppelte Ja' eine Aufsplittung der Ja-Stimmen auf zwei Vorlagen, die das Erreichen des Zustimmungsquorums enorm erschweren kann.

Unsere Vorschläge für eine Reform der bezirklichen und landesweiten Abstimmungsrechte finden Sie zusammengefasst in unserem <media 9560>Positionspapier</media> <media 9560>(PDF - 2 Seiten - 30 KB)</media>.

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