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Einführung eines Parlamentsreferendum in Berlin

Mehr Demokratie spricht sich für die Einführung eines Parlamentsreferendums aus. Damit könnte das Abgeordnetenhaus mit Zweidrittelmehrheit ein Referendum über strittige Themen einleiten.

Vor dem Hintergrund der Olympiabewerbung hat die Debatte um ein Parlamentsreferendum erneut Fahrt aufgenommen. In München und insgesamt 17 Kommunen in NRW fanden dazu Ratsreferenden, also von den Gemeinderäten eingeleitete Bürgerentscheide, statt. In Hamburg entschieden sich die Bürgerinnen und Bürger im Mai im Rahmen eines Parlamentsreferendums gegen eine Bewerbung. Dies führt zu der absurden Situation, dass Berlin weiterhin im Rennen ist, obwohl der Widerstand gegen die Olympiabewerbung in der Hauptstadt vermutlich am stärksten ist. Auch in Berlin sollte ein entsprechendes Instrument eingeführt werden. 

Mit einen Parlamentsreferendum könnten zudem politische Blockaden, wie z.B. die Vergesellschaftungsfrage, aufgelöst werden, indem ein entsprechendes Gesetz den Berlinerinnen und Berlinern zur Abstimmung vorgelegt wird. Zu unterscheiden ist ein solches Instrument von unverbindlichen Volksbefragungen, die von Regierungen eingeleitet werden. Diese lehnen weiterhin wir ab.

Von oben eingeleitete Referenden bergen das Risiko politischer Instrumentalisierung. Dem lässt sich durch Mindeststandards bei der Ausgestaltung begegnen:

  • Damit die Einleitung eines Referendums nicht allein in den Händen der Regierungsmehrheit liegt, kann ein Parlamentsreferendum nur mit Zweidrittelmehrheit eingeleitet werden.
  • Um ausreichend Zeit zur Debatte und Gegenmobilisierung zu haben, gilt zwischen dem Beschluss zur Einleitung eines Referendums und der Durchführung eine Frist von mindestens sechs Monaten. Die Absicht, ein entsprechendes Referendum einzuleiten, muss mindestens sechs Monate vor dem Einleitungsbeschluss bekannt gegeben werden.
  • Mit der Sammlung von 10.000 Unterschriften kann sich eine Gegenkampagne gründen. Ihre Position wird in der Abstimmungsbroschüre dargestellt. Mit der Sammlung 20.000 Unterschriften wird ein Alternativvorschlag mit zur Abstimmung gestellt.
  • Für den Fall, dass das Parlament in ein laufendes Volksbegehren eingreift, findet ein vorzeitiger Volksentscheid nur mit Zustimmung der Initiative statt. Der Vorschlag der Initiative muss als Gegenvorschlag mit zur Abstimmung gestellt werden, sofern er sich von dem des Parlaments unterscheidet.

Ein weiterer Vorteil des Parlamentsreferendums wäre eine bessere Verzahnung von Bürgerräten mit direkter Demokratie. Wie auf kommunaler Ebene bereits möglich und von Mehr Demokratie bereits praktiziert (siehe Projekt „Klima trifft Kommune“), könnte eine Bürgerrat stattfinden, über dessen Empfehlungen im Anschluss im Volksentscheid abgestimmt wird. 

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