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Keine Volksbefragungen von oben!

+++Volksbefragung könnte nur mit Verfassungsänderung eingeführt werden+++

Der Fachverband Mehr Demokratie warnt anlässlich der Berliner Diskussion um eine Randbebauung des Tempelhofer Feldes vor einer Einführung unverbindlicher Volksbefragungen. Sogenannte Plebiszite hätten in erster Linie manipulativen Charakter und sind vorrangig auf den Nutzen der Regierenden zugeschnitten.
"Mit einer Volksbefragung holt man sich ein Instrument in die Hauptstadt, mit dem 2016 der Bexit beschlossen wurde”, mahnt Oliver Wiedmann Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg.
 
Die Regierenden könnten den Zeitpunkt der Abstimmung und die Fragestellung bestimmen und dadurch im Vorfeld der Abstimmung Einfluss auf das Ergebnis nehmen. “Mit der Abstimmung in Großbritannien 2016 hat sich die britische Regierung einen Freifahrtschein für den Brexit verschafft”, sagt Wiedmann weiter. Der Abstimmungstext war so allgemein gehalten, dass die Bedingungen des Austritts völlig unklar waren, kritisiert der Verein.

Der Fachverband weist zusätzlich darauf hin, dass auch eine unverbindliche Volksbefragung als Instrument der Staatswillensbildung in der Landesverfassung geregelt werden müsste. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat 2016 eine entsprechende einfachgesetzliche Einführung einer Volksbefragung kassiert, mit der die Landesregierung ihre Bevölkerung zu landesweiten Großprojekten befragen wollte.

Zur kritischen Bewertung von Volksbefragungen legt der Verein eine Kurzstellungnahme vor.

Zur Kurzstellungnahme:
https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2023/Kurzstellungnahme_zu_Volksbefragungen.pdf

Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 21. November 2016:https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/15-viii-14u.a-entscheidung.pdf

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