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Neues Volksabstimmungsgesetz verabschiedet

Nach langem Gezerre beschließt das Abgeordnetenhaus heute endgültig das neue Volksabstimmungsgesetz, welches nach der Verfassungsänderung vom November 2006 bisher auf sich warten ließ. Damit können volksbegehrende Initiativen in Zukunft ihre Unterschriften frei auf der Straße sammeln. Außerdem neu eingeführt wird der Anspruch auf Beratung und Bestimmungen zur finanziellen Transparenz. Die geplanten Regelungen zur Kostenerstattung wird die rot-rote Mehrheit im Parlament ablehnen. Während sich die Oppositionsfraktionen dafür aussprechen wollen, dass bei Volksbegehren und -entscheiden eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, will die SPD dagegen stimmen und die Linke sich aus Gründen der Koalitionsräson anschließen.

Die Ablehnung wird damit begründet, dass auch den Gegnern von Volksbegehren Gelder zuständen, wenn man den Befürwortern pro Unterschrift oder Ja-Stimme bestimmte Beträge zahle. Weil eine klare Definition von "Gegnern eines Volksbegehrens" schwierig wäre, wurde die Kostenerstattung gleich ganz herausgenommen - so zumindest die offizielle Version. Inoffiziell hieß es allerdings aus Fraktionskreisen, dass die Kostenerstattung auch aufgrund der von Mehr Demokratie geplanten Wahlrechtskampagne, welche im März starten soll, abgelehnt wurde. Die Begründung lautete, dass man einem Bündnis, das mit einem neuen Wahlrecht an der Machtbasis der Parteien rütteln könnte, nicht auch noch Gelder zukommen lassen wolle.

Am Verhalten der SPD in Sachen Volksabstimmungsgesetz ist zu bedauern, dass zuerst die Verabschiedung des Gesetzes so lang hinausgezögert wurde, so dass das dem Senat unliebsame Volksbegehren gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof nicht mehr von der freien Unterschriftensammlung profitieren konnte. Und in Sachen Kostenerstattung erschwert die SPD nun erneut aus eigennützigen Interessen die politische Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger.

 

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