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Wahlalter 16 im Abgeordnetenhaus

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bringt heute Anträge zur Änderungen der Landesverfassung und des Landeswahlgesetzes ein, mit dem Ziel, das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre zu senken. Die Gruppe der 16 und 17jährigen darf bereits an den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen und an Bürgerentscheiden teilnehmen. Von den Abgeordnetenhauswahlen und Volksentscheiden sind sie bisher ausgeschlossen. Hier werden allerdings die wichtigen und teilweise auch sie betreffenden Entscheidungen bspw. in Bildungsfragen getroffen. In vielen Bundesländern wird bereits auf kommunaler Ebene ab 16 Jahren gewählt. Das Land Bremen hatte Ende Oktober als erstes Bundesland das Wahlalter auch für die Landesebene auf 16 Jahre gesenkt.

Mehr Demokratie e.V. hatte im letzten Jahr eine Petition unter anderem zur Senkung des Wahlalters eingereicht. Diese wurde jedoch vom Petitionsausschuss abgewiesen.

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