Finanzreferendum

Mit dem Finanzreferendum erhalten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, den Umgang mit öffentlichen Geldern direkt zu kontrollieren. Kostenexplosionen wie beim Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 oder dem Berliner Großflughafen BER könnten damit verhindert werden. Die Kontrolle veranlasst Politik und Verwaltung dazu, möglichst kostensparend und vor allem realisitisch zu planen. Ein bewusstes Kleinrechnen der Kosten, um sich eine Zustimmung des Parlaments abzuholen, wäre somit nicht mehr ohne Weiteres möglich, müssten die Protagonisten doch damit rechnen, dass ihr Vorzeigeprojekt in einem Referendum gekippt wird. Mit einem Finanzreferendum hätten die Bürgerinnen und Bürger nicht nur bei Privatisierungen, so wie es der Berliner Linksfraktion und der SPD vorschwebt, sondern auch bei Rekommunlisierung wie beispielsweise den Berliner Wasserbetrieben das letzte Wort.

In den deutschen Bundesländern und Gemeinden ist dieses Instrument bisher nicht bekannt. Ganz im Gegenteil hört in Deutschland die Mitbestimmung oftmals dort auf, wo es ums Geld geht. In der Schweiz tauchen Finanzreferenden obligatorisch, fakultativ oder in Kombination auf. Es geht um die nachträgliche Bestätigung oder Verwerfung einzelner Ausgabenbeschlüsse, die ein festgelegtes Limit überschreiten.

Mehr Demokratie spricht sich für die Einführung eines Finanzreferendums in Berlin aus. Denkbar wäre eine Kombination aus obligatorischem und fakultativem Referendum.

Beispiel zur Ausgestaltung eines Berliner Finanzreferendums

Da die Festlegung der Kostengrenzen immer ein Stück weit willkürlich sind, sollte dieser Vorschlag nur als Beispiel verstanden werden, um das Instrument zu veranschaulichen.

Denkbar wäre eine Kombination aus obligatorischem und fakultativem Finanzreferendum. Bei geplanten einmaligen Ausgaben von mehr als 1 % der jährlichen Einnahmen (2011: € 207 Mio.) sowie bei wiederkehrenden jährlichen Ausgaben über einen Zeitraum von fünf Jahren von mehr als 0,2 % der Einnahmen (2011: € 41 Mio.) muss zwingend ein Referendum stattfinden.

Ein fakultatives Referendum würde bei einmaligen Ausgaben über 0,5 % der Einnahmen (2011: € 104 Mio.) sowie bei wiederkehrenden Ausgaben von 0,1 % der Einnahmen (2011: € 20 Mio.) stattfinden. Das Quorum für die Unterschriftensammlung würde bei 50.000 Unterschriften in einem Zeitraum von zwei Monaten liegen.

Bei den vorgeschlagenen Kostengrenzen müssten in Berlin folgende Projekte  einem Finanzreferendum unterzogen werden:

Berliner Finanzierungsanteil BER ~ € 1,6 Milliarden

Rückkauf des RWE-Anteils der Wasserbetriebe: € 650 Millionen   

Kita-Volksbegehren: zusätzliche Kosten von € 222 Mio. (2010-1013)