Die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner in den Kommunen ist ein wesentlicher Baustein für lokale Demokratie. Lokale Demokratie ist das Fundament für eine starke Demokratie im Flächenland Brandenburg.
Zur Stärkung der lokalen Demokratie müssen die Instrumente strukturierter Beteiligung ausgebaut werden. Dazu müssen Kommunen und Zivilgesellschaft finanziell, strukturell und inhaltlich vom Land unterstützt werden:
1. Eine landesweite Kompetenz- und Servicestelle für Beteiligung, an die sich die Kommunen und Zivilgesellschaft wenden können, muss aufgebaut werden. Ein erfolgreiches Beispiel für eine solche Struktur ist das Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg (https://www.jugendbeteiligung-brandenburg.de/).
2. Ein Förderprogramm für Projekte und Strukturen der Beteiligung aus kommunaler und zivilgesellschaftlicher Hand muss ausgelobt werden. Ein erfolgreiches Vorbild dafür ist die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung aus Sachsen.
3. Unterstützend müssen hilfreiche Regelungen gesetzlich verankert werden. Zum Beispiel:
a. Eine einfache Möglichkeit für losbasierte Verfahren, zufällig aus den Einwohnermelderegistern zu ziehen. Gutes Beispiel dafür ist das baden-württembergische Gesetz über die Dialogische Bürgerbeteiligung.
b. Eine niedrigschwelligere Regelungen von Einwohnerversammlungen und -anträgen in der Kommunalverfassung. Für diese unverbindlichen Möglichkeiten der Einwohnerinnen und Einwohner sich in Kommunalpolitik einzubringen, ist ein Quorum von 5% deutlich zu hoch.
4. Es müssen mehr Mittel bereitgestellt werden, um Barrieren abzubauen, die Menschen an einer Beteiligung hindern. Dabei geht es um Aufwandsentschädigungen, Freistellungen und Barriereabbau (zum Beispiel über Bildungsurlaube, Betreuungsangebote) und insbesondere auch um die Unterstützung für Menschen mit Behinderung.
Auf Landesebene bietet die Landesbeteiligungsstrategie einen wichtigen Ansatzpunkt. Sie muss unter Einbeziehung kommunaler und zivilgesellschaftlicher Akteure geprüft und um unterschiedliche Beteiligungsangebote erweitert werden:
1. aufsuchende Formate und losbasierte Bürgerräte,
2. die Förderung partizipativer Budgets („Bürgerbudgets“) auf kommunaler und Landesebene,
3. die Erweiterung der Vor-Ort-Beteiligung durch die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten und die Ministerien,
4. die erweiterte Nutzung des digitalen Gesetzgebungsportals, um Gesetzentwürfe auch diskutieren zu können. Die Ministerien müssen mit ausreichend Ressourcen ausgestattet werden, um diese Diskussionen zu begleiten.