Am 17. Juli 2005 trat das Gesetz "Mehr Demokratie für Berlinerinnen und Berliner" in Kraft, mit dem unter anderem Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Berliner Bezirken eingeführt worden sind. Am 26. Oktober 2006 ist die Verfassungsänderung zu Volksbegehren und Volksinitiativen in Kraft getreten. Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide wurden damit wahrscheinlicher. Mit dem vorliegenden Bericht soll eine Bilanz aus dem Umgang mit diesen beiden Instrumente gezogen werden.
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