Rückendeckung für unsere Kampagne
Die 5%-Hürde auf kommunaler Ebene ist langsam aber sicher vom Aussterben bedroht. Nachdem erst im Februar das Bundesverfassungsgericht die entsprechende Regelung in Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärte, hat nun (11.4.) der Thüringische Verfassungsgerichtshof die dortige kommunale Sperrklausel für nichtig erklärt. Damit gibt es auf kommunaler Ebene nur noch in Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und eben in Berlin eine Sperrklausel. In mehreren dieser Bundesländer wird es wohl zu Verfassungsgerichtsprozessen kommen.
Nach Auffassung des Gerichtes verstößt die Sperrklausel gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl in der Landesverfassung. Kleine Parteien seien dadurch benachteiligt, dass ihre Stimmen nicht zählen, soweit sie an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterten. Eine Störung der Funktionsfähigkeit der Gemeindeparlamente ohne eine 5%-Hürde kann das Gericht nicht erkennen; entsprechende Erfahrungen aus anderen Bundesländern lägen nicht vor. Die 5%-Hürde könne nicht damit gerechtfertigt werden, verfassungsfeindliche oder rechtsextremistische Parteien aus den Kommunalparlamenten fern zu halten.
Es stehe dem Wahlgesetzgeber nicht zu, über die Einführung oder Beibehaltung einer Sperrklausel bestimmte Parteien gezielt von ihrer Mitwirkung an der politischen Willensbildung auszuschließen. Auch wir haben in der Berliner Diskussion immer wieder darauf hingewiesen, dass die notwendige Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus nicht den Mitteln des Wahlrechtes geführt werden darf.
Wir fühlen uns jedenfalls durch die Gerichtsentscheidungen bestärkt in unseren Forderungen nach Abschaffung der 3%-Hürde auf Bezirksebene und Senkung auf 3% auf Landesebene. Wenn wir 20.000 Unterschriften auf den Tisch legen, wird sich das Abgeordnetenhaus im Herbst mit diesen Vorschlägen auseinandersetzen müssen.