In Mitte sollte es gar nicht erst zur Unterschriftensammlung kommen, denn bevor das Bürgerbegehren zugelassen wurde, zog der Senat das Bebauungsplanverfahren an sich. Begründung: Das Gebiet nördlich des Mauerparks sei von „außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung“. Das Bürgerbegehren hatte sich damit erledigt. Das gleiche Schicksal ereilte das Neuköllner Bürgerbegehren gegen die Bebauung der Buckower Felder. Sie hatten die erforderlichen Unterschriften sogar bereits zusammen.
Nun soll die Hürde für entsprechende Eingriffe sogar noch gesenkt werden. Geht es nach ihm, so sollen zukünftig bereits 200 Wohneinheiten ausreichen, um ein Wohnungsbauprojekt als dringendes Gesamtinteresse Berlins zu bewerten.
Die Linke reagierte mit einem eigenen Vorschlag: Eingriffe in die bezirkliche Bauleitplanung sollen bei laufenden Bürgerbegehren nicht länger möglich sein. Demnach bliebe dem Senat zwar weiterhin die Möglichkeit, eine Entscheidung über Bebauungspläne an sich zu ziehen, jedoch müsste er seine Entscheidung dann unter Umständen gegen ein erfolgreiches Bürgerbegehren fällen.
Noch am 19. Oktober 2014 wünschte sich der Oberbürgermeister im <link http: www.berliner-zeitung.de berlin external-link-new-window external link in new>Interview mit der Berliner Zeitung „mehr Beteiligung der Bürger, sei es in Integrationsfragen oder in ganz harten Fragen der Bebauungspolitik.“ Hier zeigt sich der ambivalente Umgang der SPD mit bürgerschaftlicher Mitwirkung: einerseits der Ruf nach mehr Partizipation, andererseits der Eingriff in die verbindliche Mitbestimmung. Übrigens geht auch dem Rat der Bürgermeister die Absenkung auf 200 Wohnungen als Kriterium für Eingriffe von oben zu weit. Er lehnt den Vorschlag des Senats zur Änderung AGBauGB ab.
Mehr Demokratie wird in den kommenden Wochen diskutieren, ob es verbindlichere Kriterien für Senatseingriffe braucht und wie diese auszugestalten sind.




