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Abstimmungsgesetz wird im Berliner Senat zur Verhandlungsmasse

Der Koalitionsvertrag sieht eine Reform des Abstimmungsgesetzes vor. Doch diese verzögert sich bereits seit Monaten. Nun ist die Reform durch die Vermengung mit dem Polizei-, Versammlungs- und Polizeibeauftragtengesetz blockiert. Der Verein Mehr Demokratie kritisiert mit Berliner Volksbegehrensinitiativen diese Verzögerung.

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Ursprünglich war ein erster Aufschlag für die Reform des Abstimmungsgesetzes im Frühjahr 2018 geplant, dann ein Gesetz für den vergangenen Herbst. Keines der zwei kam zustande. Nun kursiert koalitionsintern ein 150 Seiten starker Gesetzesentwurf, der gleichzeitig das Polizeigesetz (Asog), das Gesetz für eine*n neue*n Polizeibeauftragte*n, das Versammlungs- und das Abstimmungsgesetz ändern will. Zu befürchten ist, dass das Thema direkte Demokratie so zur Verhandlungsmasse wird.

Uneinig ist sich die Koalition vor allem bei den Änderungen zum Polizeigesetz. Linke-Abgeordneter Sebastian Schlüsselburg sprach Anfang März auf <link https: twitter.com schluesselburg status>Twitter von „Blockade“ und „Erpressung“.

Und noch weitere Themen wurden in die Verhandlungsmasse gerührt. Am 30. März kündigte der Regierende Bürgermeister im Senat an, dass es bei den für Grüne und Linke wichtigen Themen wie Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit und dem Bebauungsplan am Westkreuz keine Einigung geben wird, so lange sie der SPD im Bereich Polizeigesetz nicht entgegenkommen.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine zügige Reform des Abstimmungsgesetzes unrealistisch – was wir zusammen mit den laufenden Volksbegehren „Berlin Werbefrei“, „Für gesunde Krankenhäuser“ und „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ stark kritisieren.

Inhalt der Reform des Abstimmungsgesetzes, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart ist, ist eine Reform der Fristen für Volksbegehren. Sowohl für die amtliche Kostenschätzung als auch für die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit sollen dem Senat Fristen auferlegt werden. Zwei der laufenden Initiativen – die Volksbegehren „Für gesunde Krankenhäuser“ und „Berlin werbefrei“ – warten nun schon seit über neun Monaten auf ein Ergebnis bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit.

Außerdem müsste der Senat zukünftig Volksentscheide auf Wahltermine legen, sofern diese in einem Zeitraum von acht Monaten nach erfolgreicher Unterschriftensammlung stattfinden. Damit könnten die Initiativen ihre Volksbegehren besser planen, so dass ein Volksentscheid am Wahltag stattfinden kann. Die Zusammenlegung erhöht die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Volksentscheids, da neben der Mehrheit der Abstimmenden mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten zustimmen müssen.

Auch das am 6. April startende Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ fordert eine zügige Umsetzung der Reform. „Klar geregelte Prüfungsfristen für den Senat sowie die Pflicht, den Volksentscheid auf einen Wahltermin zu legen, sind wichtig für den Erfolg unseres und aller weiteren Volksbegehren. Die Reform ist mehr als überfällig,“ fordert Rouzbeh Taheri, Sprecher des Volksbegehrens.

Wie schnell mit einer solchen Reform jedoch zu rechnen ist, hängt davon ab, wann sich die Blockaden in der Koalition auflösen. Bis dahin fordern wir die Abkopplung des Abstimmungsgesetzes vom Verhandlungspaket.

 

Berichterstattung zu diesem Thema:

<link http: www.taz.de>

www.taz.de/!5572298/

<link https: www.berliner-zeitung.de berlin polizei wutausbrueche-in-senatssitzung-rot-rot-gruen-streitet-ueber-neues-polizeigesetz-32181228>

www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/wutausbrueche-in-senatssitzung-rot-rot-gruen-streitet-ueber-neues-polizeigesetz-32181228

<link https: www.jungewelt.de artikel>

www.jungewelt.de/artikel/350709.kritik-an-form-nicht-an-inhalt-mit-mehr-direkter-demokratie-dagegensteuern.html

<link https: www.bz-berlin.de berlin jeder-gegen-jeden-in-der-zoff-koalition-mueller-raecht-sich-mit-revanchefoul>

www.bz-berlin.de/berlin/jeder-gegen-jeden-in-der-zoff-koalition-mueller-raecht-sich-mit-revanchefoul

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