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Änderung des Tempelhofer Feld Gesetzes nicht ohne Einspruchsmöglichkeit

Mehr Demokratie kritisiert die geplante Änderung des im Volksentscheid beschlossenen Tempelhofer Feld Gesetzes, welche heute vom Senat beschlossen wurde und nun im Abgeordnetenhaus diskutiert werden muss. Im Mai 2014 sprachen sich die Berlinerinnen und Berliner gegen jegliche Bebauung  des ehemaligen Flughafengeländes aus. Die aktuellen Pläne des Senats sehen nun vor, insgesamt vier Flächen für Flüchtlingsnotunterkünfte bereit zu halten, wozu eine Gesetzesänderung nötig ist. Diese Regelung soll befristet bis Ende 2019 gelten.

Die Tempelhof-Aktivisten lehnen die Senatspläne ab, weil sie andere Möglichkeiten zur Bebauung sehen. So wurde von ihnen am Montag ein Alternativkonzept vorgelegt, welches die Errichtung von Notunterkünften auf dem ehemaligen Rollfeld vorsieht, das nicht Gegenstand des Gesetzes ist.

Zwar sind im Volksentscheid beschlossene Gesetze nicht für alle Ewigkeit in Stein gemeißelt und müssen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen auch änderbar sein, jedoch darf der gerade eineinhalb Jahre zurückliegende Volksentscheid nicht einfach gekippt werden. Die Bürger müssen erneut die Möglichkeit zur Abwägung und Entscheidung bekommen. Dafür fehlt Berlin allerdings bisher das Instrumentarium.

Hier lohnt ein Blick nach Hamburg. Dort gilt ein Einspruchsreferendum, welches dann zum Einsatz kommen kann, wenn im Volksentscheid beschlossene Gesetze wieder angerührt werden. Jedoch findet dieses nicht automatisch statt, sondern es müssen wieder Unterschriften - allerdings deutlich weniger in einer kürzeren Frist - gesammelt werden, um einen Volksentscheid einzuleiten. Für Berlin wären 50.000 Unterschriften innerhalb von drei Monaten denkbar. So wird sichergestellt, dass auch per Volksgesetzgebung beschlossene Regeln der aktuellen Situation angepasst werden können, ohne die Berlinerinnen und Berliner dabei zu übergehen.

Die Koalition hat bisher jedoch die Chance verpasst, Referenden in der Verfassung zu regeln, um für solche Fälle vorzusorgen. Es hätte bereits im letzten Jahr im Rahmen der Olympia-Debatte eingeführt werden können. Jetzt taucht der nächste Anwendungsfall auf. Die Koalition sollte nun endlich handeln und losgelöst von einzelnen Projekten eine grundsätzliche Regelung schaffen.

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