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Alles bleibt unklar - kein Bürgerentscheid zur Garnisonkirche

Holger Land / pixelio.de

Am 14. September hätte Potsdam in einem Bürgerentscheid über den umstrittenen Wiederaufbau der Garnisonkirche abgestimmt, wenn sich in der vergangenen Woche nicht Merkwürdiges in der Stadtverordnetenversammlung abgespielt hätte. Bis dahin verlief alles vorbildlich: Während des laufenden Bürgerbegehrens entwickelte sich eine spannende öffentliche Debatte. Über 14.000 gültige Unterschriften reichte die Bürgerinitiative ein, um einen Bürgerentscheid einzuleiten. Befürworter und Gegner waren klar zu identifizieren und lieferten sich einen Schlagabtausch mit Argumenten. Während die Rathauskooperation bestehend aus SPD, CDU/ANW und Bündnis 90/Die Grünen für den Wiederaufbau warb, stellten sich Linke und die Fraktion Die Andere auf die Seite des Bürgerbegehrens. Bis zum letzten Mittwoch.

Die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung enthielt sich nämlich, so dass mit den Stimmen der Linken das Bürgerbegehren übernommen wurde. Wird ein Bürgerbegehren übernommen, entfällt der Bürgerentscheid. Ein taktischer Zug der Rathauskooperation, mit dem ein negatives Votum der Bürgerinnen und Bürger vermieden werden sollte. Ein Bürgerentscheid mit einem Ergebnis für oder gegen den Wiederaufbau wäre ein klares Signal an die Kirchenstiftung gewesen, an dem Projekt festzuhalten oder eben davon abzusehen. Mit dem übernommenen Bürgerbegehren wird der Bürgermeister, ein Befürworter des Projekts, nun unverbindlich aufgefordert, sich für die Auflösung der Stiftung einzusetzen, ohne zu wissen, wie die Potsdamer eigentlich mehrheitlich zu dem Projekt stehen. Hier wurde eine Chance vertan. Alles bleibt unklar. Der Konflikt ist damit nicht aus dem Weg geräumt.

Bürgermeister Jann Jakobs hat bereits angekündigt, dass er trotz Übernahme des Bürgerbegehrens durch die Stadtverordnetenversammlung unbeirrt an dem Projekt festhalten und Überzeugungsarbeit leisten wird. Aus der formalen Übernahme des Bürgerbegehrens wird eine Luftnummer wie schon beim Volksbegehren zum Nachtflugverbot. Der Hintergrund ist, dass die Initiatoren keine verbindliche Fragestellung wählen konnten, da die Stiftung bereits Baurecht erhalten hatte, Bürgerbegehren zur Bauleitplanung ohnehin grundsätzlich unzulässig sind und ein enstprechender Grundsatzbeschluss der Stadtverordneten zum Beitritt der Stadt Potsdam zur Stiftung bereits 2007 erfolgte. Beschlüsse der Kommunalvertretung können nur innerhalb von acht Wochen durch ein Bürgerbegehren aufgehoben werden. 

Das Beispiel zeigt wieder einmal, dass es neben einem fairen Umgang mit direkter Demokratie vor allem bessere verbindliche Regelungen für Bürgerbegehren und Volksbegehren braucht. Zu überlegen wäre zum Beispiel, ob die Initiative nicht zukünftig einer Übernahme eines Bürgerbegehrens zustimmen muss, damit ein Bürgerentscheid entfallen kann.

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