Das Bürgervotum muss ernst genommen werden: Diese und weitere Forderungen hat Dr. Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie am heutigen Montag (28. Juni) in einer Expertenrunde zum Bezirksverwaltungsgesetz im Berliner Innenausschuss vertreten. Eine wirkungsvolle Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger braucht einen stabilen Rahmen mit angemessenen Rechtsfolgen.
Das Bezirksverwaltungsgesetz soll voraussichtlich noch in diesem Jahr reformiert werden. Vor allem stehen hier die Instrumente der Bürgerbeteiligung auf dem Prüfstand.
Um die Rechtswirkung von Bürgerentscheiden zu erhöhen, müssten den Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) mehr Kompetenzen zugesprochen werden. Denn die Rechtswirkung eines Bürgerentscheides entspricht der eines Beschlusses der Bezirksverordnetensammlung. Mehr Demokratie plädiert für die Einführung eines allgemeines Entscheidungsrechtes für die Bezirksverordnetenversammlungen. Somit könnten auch Bürgerentscheide verbindliche Entscheidungen herbeiführen, sofern eine Entscheidung nicht dem Bezirksamt vorbehalten ist.
Die von der Koalition geplante Streichung der Stichfrage und die Beschränkung auf eine Ja-Stimme bei konkurrierenden Vorlagen ist laut Efler sehr problematisch, da hier die Entscheidungsmöglichkeiten der Bürger stark eingeschränkt werden. Sie könnten sich nicht mehr für beide Vorlagen und somit für Veränderung aussprechen und die Möglichkeit nur einer JA-Stimme würde zu einer Zersplitterung der Stimmen führen, so dass vermutlich am Ende der Status Quo bestehen bliebe, obwohl eine deutliche Mehrheit Veränderung stimmt. Sowohl Innensenator Körting als auch Fritz Felgentreu von der SPD-Fraktion kündigten hier an, den Gesetzentwurf nochmals zu überprüfen.
Als unzureichend beurteilt Mehr Demokratie außerdem die Umwandlung des 15-Prozent-Beteiligungsquorums bei Bürgerentscheiden durch ein zehnprozentiges Zustimmungsquorum. Grundsätzlich sollten direkte und parlamentarische Demokratie gleichrangig behandelt werden. Ein Quorum bei Abstimmungen lehnt Mehr Demokratie aus diesem Grund.
Dagegen begrüßt der Verein die geplante Senkung des Unterschriftenquorums beim Einwohnerantrag, auch wenn die Grenze von 1000 Unterschriften immer noch zu hoch angesetzt ist.
Nach der Sommerpause werden die Gesetzesänderungen in den zuständigen Ausschüssen weiter beraten.
Weitere Informationen zum rot-roten Gesetzentwurf und Positionspapier zur Reform des Bezirksverwaltungsgesetzes:
<link http: bb.mehr-demokratie.de positionspapier_bezirke.html>bb.mehr-demokratie.de/positionspapier_bezirke.html
Unterzeichnen Sie unseren Aufruf für verbindliche Bürgerentscheide online <link http: bb.mehr-demokratie.de aufruf-berlin.html>bb.mehr-demokratie.de/aufruf-berlin.html




