Am Montag (20. September) haben wir unseren Aufruf für verbindliche Bürgerentscheide den fünf innenpolitischen Sprechern der Berliner Abgeordnetenhaus-Fraktionen übergeben. Über 1.000 Menschen hatten auf der Straße und im Internet unsere Forderung unterstützt. Der Aufruf sieht vor, die Rechtswirkung von Bürgerbegehren zu stärken. Die meisten Bürgerbegehren hatten bisher nur empfehlenden Charakter.
Zur Zeit beschäftigen sich die Berliner Fraktionen mit der Reform des Bezirksverwaltungsgesetzes. Bei den Beratungen geht es auch um eine Reform der Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Eine Entscheidung war eigentlich für diesen Montag im Innenausschuss vorgesehen, jedoch wurde das Thema aufgrund unseres Vorschlages von der Koalition wieder von der Tagesordnung genommen. Es solle noch einmal über unseren Vorschlag beraten werden, kündigte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Thomas Kleineidam.
Nach den derzeit geltenden Bestimmungen sind erfolgreiche Bürgerentscheide nur in seltenen Fällen verbindlich, da sie lediglich ein Ersuchen an die Bezirksverwaltung darstellen. Das heißt, selbst wenn die Hürden von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid genommen wurden und zudem eine Mehrheit der Bürger im Bürgerentscheid für das Begehren abstimmt, kann das Vorhaben in diesen Fällen von der Bezirksverwaltung abgelehnt werden. Nun liegt es an den Berliner Fraktionen, praktikable Regeln für die direkte Demokratie auf der Berliner Bezirksebene zu schaffen.






