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Ausländerwahlrecht im Bundestag

Im Oktober brachten Grüne und Linke jeweils einen eigenen Gesetzentwurf zur Einführung eines kommunalen Ausländerwahlrechts für Nicht-EU-Bürger ein. Bereits im September starteten Berlin und Rheinland-Pfalz dazu eine Gesetzesinitiative im Bundesrat. Zur Einführung eines kommunalen Ausländerwahlrechts bedarf es einer Grundgesetzänderung und somit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Bisher scheiterte die Einführung vor allem an der ablehnenden Haltung der CDU/CSU-Fraktion bzw. der unionsgeführten Länder. Jedoch ist im Koalitionsvertrag ein Prüfauftrag zum Ausländerwahlrecht festgehalten. Weltweit besitzen bereits 45 Demokratien ein Ausländerwahlrecht auf lokaler, regionaler oder gar nationaler Ebene. Auch in den meisten europäischen Ländern können Menschen aus Nicht-EU-Staaten auf kommunaler Ebene wählen.

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