Am 15. Juni 2011 hatten der Ausschuss für Inneres und der Hauptausschuss des Brandenburgischen Landtags im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung zehn Sachverständige – darunter auch Michael Efler von Mehr Demokratie – geladen. Sie sollten zu den Gesetzesentwürfen zur Änderung der Landesverfassung und des Volksabstimmungsgesetzes von BÜNDNIS 90/GRÜNE Stellung zu beziehen.
Kontext dieser Anhörung ist die Bestrebung des Brandenburger Landtags, die Volksgesetzgebung zu reformieren und bürgerfreundlicher zu gestalten. Die von den Grünen ausgearbeiteten Gesetzesentwürfe sehen weitreichende Verbesserungen vor. Die freie Unterschriftensammlung soll neben der Amtseintragung zugelassen werden, der Finanzvorbehalt sich auf das jeweils aktuelle Haushaltsgesetz beschränken und Zustimmungsquoren zumindest für einfache Gesetze abgeschafft werden. Damit decken sich die in den beiden Gesetzesentwürfen enthaltenen Reformvorschläge im Wesentlichen mit den Forderungen von Mehr Demokratie zur Verbesserung der Volksgesetzgebung.
Mehr Demokratie hatte die Landtagsdebatten zum Anlass genommen, einen Aufruf für mehr Demokratie in Brandenburg zu starten (<link http: bb.mehr-demokratie.de aufruf-brandenburg.html>bb.mehr-demokratie.de/aufruf-brandenburg.html) um damit auch außerparlamentarische Unterstützung für die Verbesserung der Volksgesetzgebung zu erzielen. Der rege Zuspruch zeigt das Interesse der Brandenburgerinnen und Brandenburger an der Verbesserung ihrer Beteiligungschancen. Anlässlich der Anhörung konnte der Verein vor Beginn der Anhörung die mehr als 1.000 bisher gesammelten Unterschriften an die innenpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen übergeben. Während im Vordergrund die Politiker die Unterschriften überreicht bekamen und ein kurzes Statement zur direkten Demokratie abgaben, schoben Anhänger der direkten Demokratie wortwörtliche 6 Meter REFORM an, wurden jedoch von einem symbolischen Parlamentarier aufgehalten, der sich gegen die REFORM stemmte.
Die Unterschriftenübergabe und das symbolische Anschieben der REFORM fanden auch bei den Politikern großen Anklang. Britta Stark (SPD) eröffnete als Vorsitzende des Ausschusses für Inneres die anschließende Anhörung mit der Präsentation der Unterschriften und einem deutlichen Dankeschön an die Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Reform stark gemacht haben.
Die Anhörung selbst war sachlich und konstruktiv. Die geladenen Sachverständigen*, diskutierten über die fraglichen Punkte zwar kontrovers aber differenziert.
Erfreulich war, dass sich die Mehrheit der Anzuhörenden für die freie Unterschriftensammlung aussprach. Selbst der Städte- und Gemeindebund Brandenburg empfahl eine Angleichung der Volksgesetzgebung auf Landesebene an die kommunale Ebene – jedoch bei gleichzeitigem Verzicht auf die Eintragungsmöglichkeit beim Amt. Die Landesbeauftragte für Datenschutz nahm dem letzten Zweifler sein Argument, indem sie deutlich machte, dass es keinerlei datenschutzrechtlichen Bedenken zur freien Sammlung gibt.
Bezüglich der Einschränkung des Haushaltsvorbehalts auf das jeweilige Haushaltsgesetzt waren die Anzuhörenden geteilter Meinung. Die Vertreter des Städte- und Gemeindebunds und des Landkreistags Brandenburg sprachen sich gegen eine Lockerung aus. Dr. Helmut Nicolaus hingegen beurteilte ähnlich wie Dr. Neumann die Beschränkung auf das Haushaltsgesetz als juristisch unbedenklich. Lediglich die Zulässigkeit von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden zu Abgaben, Dienst- und Versorgungsbezügen und Personalentscheidungen seien rechtlich problematisch.
Der vorgesehene Wegfall der Zustimmungsquoren bei Volksentscheiden bei einfachen Gesetzen wurde sehr kontrovers diskutiert. Der Schutz von Minderheiten und die Notwendigkeit, die Ernsthaftigkeit eines Anliegens durch entsprechend viele Befürworter nachzuweisen, könne nur durch ein Zustimmungsquorum von 25%, wie es die Landesverfassung bisher vorsieht, gewährleistet werden. Klaus Lederer und Michael Efler erhoben Einspruch gegen diese Position. Für Wahlen gelten entsprechenden Regelungen nicht. Wendet man also diese Argumentation auf Beschlüsse von Regierungen in Bund und Ländern an, hätte man in einigen Fällen ein deutliches Legitimationsproblem. Auch besteht bei Beibehaltung von Quoren die Möglichkeit, durch Nicht-Abstimmung das Ergebnis eines Volksentscheids massiv zu beeinflussen.
Gegen Verbesserungen der Brandenburger Volksgesetzgebung in jeder Hinsicht waren allein der Vertreter des Landkreistags Brandenburg, Jens Graf und Prof. Dr. von Brünneck. Ersterer beurteilt die existierenden Regelungen als eine gelungene Gesetzesgrundlage. Letzterer sieht in der Volksgesetzgebung eine Gefahr für die parlamentarische Demokratie.
Uneingeschränkte Fürsprecher für die von den Grünen angestrebten Reformen waren Dr. Lederer, Dr. Efler und Tilo Steinbach.
* Angehörte Sachverständige:
Karl-Ludwig Böttcher, Städte- und Gemeindebund Brandenburg e.V.
Jens Graf, Landkreistag Brandenburg e.V.
Dr. Otmar Jung, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Frank Decker, Universität Bonn
Prof. Dr. Alexander von Brünneck
Dr. Peter Neumann, Direktor des Deutschen Instituts für Sachunmittelbare Demokratie, TU Dresden
Dagmar Hartge, Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Dr. Helmut Nicolaus, Rechtsanwalt
Dr. Michael Efler, Mehr Demokratie e.V.
Dr. Klaus Lederer, Mitglied des Abgeordnetenhauses
Tilo Steinbach, Vertreter der Volksinitiative „Schule in Freiheit“
Berichte in den Medien:
<link http: www.rbb-online.de brandenburgaktuell archiv external-link-new-window external link in new>rbb: Brandenburg aktuell vom 15.06.2011
<link http: www.maerkischeallgemeine.de cms beitrag experten-streiten-ueber-erleichterungen-bei-volksbegehren-mehr-oder.html external-link-new-window external link in new>Märkische Allgemeine, 16.06.2011




