Am 19. und 24. Januar 2011 wird zuerst im Rechtsausschuss und dann im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses über die Einführung des aktiven Wahlrechts mit 16 Jahren auf Landesebene beraten. Im Februar soll dann im Plenum über den von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen eingereichten Gesetzentwurf zur Wahlaltersenkung abgestimmt werden. Um das Wahlrecht zu ändern, müssen zwei Drittel der Abgeordneten den Vorschlag annehmen. Ziel ist, die neue Altersreglung bereits bei der Abgeordnetenhauswahl im kommenden September anwenden zu können.
Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte die Berliner SPD-Fraktion auf ihrem Landesparteitag von 80 Prozent der Delegierten den Auftrag erhalten, das Wahlalter 16 auf Landesebene bis zur Abgeordnetenhauswahl 2011 einzuführen. Im November wurde dann ein Antrag innerhalb der Fraktion zur Aufnahme von Verhandlungen über eine Wahlaltersenkung mit 19 zu 19 Stimmen abgelehnt, obwohl sie sich grundsätzlich für die Änderung ausspricht. Michael Efler bezeichnet das Vorgehen als „Verzögerungstaktik“ und forderte die Fraktion im Namen des Netzwerks Wahlalter 16 und Mehr Demokratie auf, dem deutlichen Votum des Parteitages zu folgen. Efler betont: „Es ist an der Zeit, Jugendliche ab 16 Jahren auch an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus teilnehmen zu lassen. Junge Menschen werden heute wesentlich früher erwachsen als noch vor wenigen Jahrzehnten. Das bestätigt die Jugendforschung. Außerdem ist das Wahlrecht ein Grundrecht, das man nicht leichtfertig einer bestimmten Gruppe von Menschen, beispielsweise den 16- und 17-jährigen, vorenthalten kann“.
In fünf Bundesländern, darunter Berlin, dürfen 16- und 17-jährige auf kommunaler Ebene wählen und abstimmen, in Bremen sogar auf Landesebene. Der Jugendforscher und Mitautor der Shell-Jugendstudie, Prof. Dr. Klaus Hurrelmann (Hertie School of Governance), hatte bei einer Expertenanhörung zum Wahlalter 16 im vergangenen November im Berliner Abgeordnetenhaus bestätigt, dass die Reifeentwicklung von Jugendlichen heute weitaus früher einsetze und ein Wahlrecht ab 16 Jahren deshalb gerechtfertigt sei. Auch die beiden anderen Sachverständigen hatten sich für eine Senkung des Wahlalters ausgesprochen.
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