Zur heutigen Plenumssitzung des Berliner Abgeordnetenhauses haben die Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht, der Nicht-EU-Bürgern das Recht zur Wahl der Bezirksverordnetenversammlung einräumt, sofern sie mindestens drei Jahre ihren rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet haben.
Dieser Vorschlag ist sehr zu begrüßen, denn selbstverständlich sind auch Drittstaatler von den politischen Entscheidungen betroffen. Sie sollten über deren Zustandekommen mitentscheiden können. Unser Vorschlag geht aber noch darüber hinaus. Vor allem in Berlin, wo die meisten Entscheidungen auf der Landesebene getroffen werden, sollten Drittstaatler auch das Abgeordnetenhaus wählen dürfen.
Mit der Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaatler würde Berlin als Vorbild der anderen Bundesländer in Deutschland agieren, denn bisher gibt es in keinem der 16 Länder das Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger. Bürger aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hingegen dürfen bereits in deutschen Kommunen wählen.
Deutschland rangiert im Vergleich mit anderen EU-Ländern eher auf einem der hinteren Plätze, denn in 15 EU-Mitgliedstaaten gibt es das Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger bereits, teils auf der nationalen Ebene, mindestens aber in den Gemeinden.




