Die Bürgerinitiative Wasserturm hat vor wenigen Tagen beim Bezirksamt Pankow ein Bürgerbegehren angezeigt und versucht mit Hilfe dieses Bürgerbegehrens den Umbau der Kastanienallee zu verhindern.
Das Bezirksamt muss nun innerhalb von vier Wochen über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Das Bürgerbegehren kommt zustande, wenn es spätestens sechs Monate nach Feststellung der Zulässigkeit von drei Prozent der bei der letzten Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung festgestellten Zahl der Wahlberechtigten unterstützt wird. Für Pankow bedeutet das konkret, dass ein Bürgerbegehren von 8.373 Wahlberechtigten unterstützt werden muss.
Es handelt sich beim Bürgerbegehren zur Verhinderung des Umbaus der Kastanienallee um das insgesamt 31. Bürgerbegehren, dass seit der Einführung dieses direktdemokratischen Instruments auf Bezirksebene im Jahr 2005 eingeleitet wurde.
Zurzeit laufen in Berlin noch zwei weitere Verfahren auf Bezirksebene: In Treptow-Köpenick versucht der SV Berlin-Chemie Adlershof seine Sportanlage zu erhalten. Das Bürgerbegehren wurde im Mai aufgrund eines Eingriffs in die Bauleitplanung für unzulässig erklärt. Die Initiative hat die Entscheidung des Bezirksamtes vor Gericht angefochten und wartet nun auf eine Entscheidung seitens des Gerichts. Weiterhin steht in Charlottenburg-Wilmersdorf am 16. Januar ein Bürgerentscheid zu der Zukunft der beiden Schauspielhäuser „Komödie“ und „Theater am Kurfürstendamm“ an.



