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Berlin: Gesetzentwurf zur Zusammenlegung von Wahlen und Abstimmungen im Abgeordnetenhaus

Die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus bringt heute einen Gesetzentwurf mit dem Ziel ein, zukünftig Volksentscheide mit anstehenden Wahlen zusammenzulegen. Mehr Demokratie begrüßt diesen Vorstoß, entscheidet doch zurzeit anders als in Hamburg oder Bremen allein der Senat über Abstimmungstermine von Volksentscheiden.

Was beim Volksentscheid „Pro Reli“ 2009 noch wie ein Ausrutscher aussah, scheint sich nun als Systemfehler zu entpuppen, legte der Senat doch erneut den Termin für den Volksentscheid „Neue Energie für Berlin“ nicht mit der anstehenden Wahl zusammen, sondern entschied sich für den 3. November als Abstimmungstermin. Der Verdacht liegt nahe, dass die derzeitige Regelung in Berlin wieder einmal benutzt wurde, um eine geringe Abstimmungsbeteiligung zu forcieren und so politisch unliebsame Volksentscheide abzuwehren.

Als nächstes geht Mitte September das Volksbegehren „100% Tempelhofer Feld“ in die zweite Runde. Die Initiative strebt die Europawahl im Juni 2014 als Abstimmungstermin an. Auch dieses Volksbegehren steht den Senatsplänen im Wege. Es droht also die nächste Termintrickserei, sollte das Volksbegehren erfolgreich sein.

Im Gegensatz zu Berlin ist in Hamburg gesetzlich festgelegt, dass Volksentscheide an der folgenden Wahl zur Bürgerschaft oder zum Bundestag durchgeführt werden müssen. Auf Antrag der Initiative kann der Abstimmungstermin von dem Wahltermin entkoppelt werden. Auch in Bremen werden Abstimmungstermine und anstehende Wahlen auf Antrag der Initiative zusammengelegt. Berlin sollte sich daran orientieren.

Das grundlegende Problem bleibt jedoch nach wie vor das Zustimmungsquorum. Bei einem hohen Zustimmungsquorum sind die Gegner einer Vorlage im Vorteil. Auch wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Volksentscheid votiert, gewinnt unter Umständen die Gegenseite, wenn sich nicht genügend Stimmberechtigte beteiligt haben. Das ist alles andere als demokratisch – wie bei Wahlen auch sollten nur die Stimmen derjenigen zählen, die tatsächlich an der Abstimmung teilnehmen. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet dann über Ja oder Nein, unabhängig von niedriger oder hoher Beteiligung. Mehr Demokratie fordert deswegen seit langem die Abschaffung von Zustimmungsquoren, so wie es auch in Bayern, Sachsen und Hamburg der Fall ist.

Der Antrag der Piratenfraktion ist hier zu finden:
<link http: www.parlament-berlin.de ados iiiplen vorgang d17-1113.pdf>www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-1113.pdf

Mehr Informationen über die Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie <media 37156 - - "TEXT, Presseinfo Termine Fristen VB VE, Presseinfo_Termine_Fristen_VB_VE.pdf, 128 KB">hier</media>.

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